Einbruchserie: Angeklagte und Ankläger gehen in Berufung
Die Urteile des Amtsgerichts Günzburg zu den Fällen werden nicht akzeptiert. Schon in den Plädoyers der Verteidiger hatte sich angedeutet, dass es dazu kommen könnte.
Eine ganze Reihe von Verbrechen war drei jungen Leuten zur Last gelegt worden, die sich am Mittwoch vergangener Woche vor dem Amtsgericht Günzburg verantworten mussten (wir berichteten). In erster Linie ging es um eine Serie von Einbrüchen und Versuchen in und um Burgau, aber auch in Thannhausen und Burtenbach. Alle drei wurden verurteilt, abgeschlossen ist das Ganze allerdings nicht: Sowohl die Angeklagten als auch die Staatsanwaltschaft haben Berufung gegen die Urteile eingelegt, sagt Gerichtssprecherin Iris Gross auf Anfrage unserer Zeitung.
Die Verteidiger hatten für ihre Mandanten, die zur Tatzeit 21, 18 und 17 Jahre alt waren, auf Freispruch in Sachen der Einbrüche und bei einer Körperverletzung plädiert, die Staatsanwaltschaft unter anderem auf Bewährungsstrafen von zwei Jahren. Unter anderem gegen den Ältesten war dann vom Gericht eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und neun Monaten sowie eine Zahlung von 1400 Euro an einen Förderverein verhängt worden, gegen die anderen beiden Bewährungs-Jugendstrafen von einem Jahr und neun Monaten sowie vier Wochen Dauerarrest und 100 Arbeitsstunden.
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