Ein Apotheker in Jettingen-Scheppach soll nach dem Willen des Landratsamtes seine Apotheke nicht länger betreiben, weil ihn die Behörde als unzuverlässig einstuft. Mit diesem Vorwurf und dem angeordneten Sofortvollzug wird sich vermutlich das Verwaltungsgericht Augsburg in den kommenden Tagen befassen. Denn eine gewöhnliche Klage reicht nicht aus, um die Wirkung dieser Anordnung der Aufsichtsbehörde außer Kraft zu setzen. Von der Zustellung des Bescheids (nach Angaben von Christoph Mayer, Augsburger Rechtsanwalts des Apothekers, ist das am 25. September geschehen) sind bis zur drohenden Schließung noch sechs Wochen Zeit. Der betroffene Apotheker will aber nach eigener Ankündigung bereits Ende dieser Woche zumachen und zunächst in einen Betriebsurlaub gehen.
Jettingen-Scheppach