Jettingen-Scheppach: Gericht lehnt Eilantrag gegen Schließung von Apotheke ab
Jettingen-Scheppach
Gericht lehnt Eilantrag gegen Schließung von Apotheke ab
Ein Apotheker aus Jettingen-Scheppach darf seine Apotheke nicht weiterführen. Das wollte er verhindern - doch die Justiz erhebt schwere Vorwürfe.
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Die St.-Martins-Apotheke in Jettingen darf ihren Betrieb nicht aufrechterhalten.Foto: Bernhard Weizenegger (Archiv)
Das Verwaltungsgericht Augsburg hat mit Beschluss vom 20. November den Eilantrag eines Apothekers aus Jettingen-Scheppach gegen den Widerruf seiner Apothekenbetriebserlaubnis abgelehnt.