Gut drei Monate, nachdem ein 39-jähriger Mann eine gleichaltrige Frau in seiner Wohnung in Günzburg umgebracht haben soll, ist jetzt Anklage gegen den Mann erhoben worden. Die Polizei habe die Ermittlungen abgeschlossen, teilte Oberstaatsanwalt Thorsten Thamm auf Nachfrage mit. Die Anklage sei vor wenigen Tagen dem Landgericht Memmingen zugestellt worden, das nun die Unterlagen prüfen und einen Termin bestimmen müsse. Was dem 39-jährigen Italiener, der sich seit dem Tötungsdelikt in Untersuchungshaft befindet, vorgeworfen wird.
Über Wochen hinweg hatte sich die Polizei in Schweigen gehüllt. Bis jetzt war unklar, wie die Frau am 28. Januar ums Leben gekommen ist. Um die Ermittlungen nicht zu gefährden, hätten keine Details preisgegeben werden sollen, hieß es stets seitens des Polizeipräsidiums Schwaben Süd-West. Auch Oberstaatsanwalt Thamm hielt sich bis zuletzt bedeckt. Bekannt war nur so viel: Eine Frau rief an jenem Januarvormittag bei der Polizei in Günzburg an und schlug Alarm, dass ein Mann nicht nur sich selbst umbringen wolle, sondern dass er bereits eine Person getötet habe. Als die Polizei das Wohnanwesen des 39-jährigen Mannes überprüfte, entdeckte sie dort tatsächlich die Leiche einer Frau. Die Polizei nahm den Mann nach längerer Fahndung noch am selben Tag vorläufig fest, musste ihn aber aufgrund seines psychischen Ausnahmezustandes fachkundig betreuen lassen.
Angeschuldigter hielt sich erst seit Kurzem in Deutschland auf
Einen Tag später wurde er der Haftrichterin am Amtsgericht Memmingen vorgeführt, die eine Untersuchungshaft anordnete. Die Leiche der Frau wurde 24 Stunden nach ihrem Auffinden obduziert und identifiziert. Wie der Oberstaatsanwalt damals mitteilte, handelt es sich um eine Polin, der Mann hingegen sei Italiener. Zum damaligen Zeitpunkt wollte sich Thamm nicht dazu äußern, in welchem Verhältnis die beiden standen. Er berichtete, dass dies Gegenstand der aktuellen Ermittlungen sei und nur feststehe, dass die zwei nicht verheiratet seien. Jetzt erklärte er, dass die beiden "wohl ein Paar" gewesen seien. Der 39-Jährige habe sich erst seit wenigen Monaten in Deutschland aufgehalten, die Polin aber offenbar schon länger gekannt.

Vollkommen im Dunkeln lag bisher, ob die Frau mit einer Waffe oder einem Werkzeug umgebracht worden ist. Thamm hatte stets erklärt, dass man trotz umfangreicher Suchmaßnahmen im Umfeld des Tatorts nichts gefunden habe. Eine Hundertschaft des Polizeipräsidiums München sowie der Zentralen Einsatzdienste Neu-Ulm (Einsatzzug und Drohnenpilot) hatte im Günzburger Innenstadtbereich nach Beweismitteln gesucht. Außerdem war an zwei Einsatztagen ein Diensthundeführer mit ähnlichem Auftrag im Einsatz. Die Tauchergruppe der Bereitschaftspolizei aus München hatte einen Teilbereich der Günz abgesucht. "Um welche Art von Beweismittel es sich dabei handelt, können wir nicht angeben", informierte damals der Präsidiumssprecher. Die Kripo Neu-Ulm übernahm die Ermittlungen und richtete eine entsprechende Ermittlungsgruppe ein.
Alkohol hat eine entscheidende Rolle gespielt
Wie der Oberstaatsanwalt jetzt mitteilte, ist bis heute unklar, womit die Frau niedergeschlagen wurde. Es sei "ein kantiger Gegenstand" gewesen, mit dem der Mann mehrfach mit Gewalt auf den Kopf der Frau eingeprügelt habe. Man habe aber kein dazu passendes Beweisobjekt gefunden. Entscheidend sei aber ohnehin, dass die Schläge auf den Kopf zwar erhebliche Verletzungen verursacht, aber nicht zum Tod der Frau geführt hätten. Todesursache war letztlich Würgen. Über das Tatmotiv könne weiter nur spekuliert werden. Vermutlich sind die zwei in Streit geraten. Der Mann selbst hat sich Thamm zufolge bis heute in Vernehmungen nicht zu dem Vorfall geäußert. "Alkohol dürfte eine nicht unerhebliche Rolle gespielt haben", drückte es der Oberstaatsanwalt aus. Die Auseinandersetzung dürfte sich im Zeitrahmen zwischen 21.30 und 6.30 Uhr abgespielt haben. Verstorben sei das Opfer vermutlich in den frühen Morgenstunden.

Dass das Delikt gerade einmal drei Monate nach der Tat zur Anklage gebracht werde, wertet Thamm als "sehr schnell". Er kenne nicht viele Fälle, bei denen die Ermittlungen in so kurzer Zeit abgeschlossen wurden. Dass der Mann wegen Totschlags und nicht wegen Mordes angeklagt wird, liegt laut Oberstaatsanwalt daran, dass es keine Anhaltspunkte für einen Mord gebe.