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Foto: Peter Fastl (Symbolbild)
Foto: Peter Fastl (Symbolbild)

Der Kontakt mit dem Gesundheitsamt nach einem positiven Corona-Test läuft meist nur noch digital.

Landkreis Günzburg
03.02.2022

Corona: Kontaktaufnahme erfolgt größtenteils digital

Die meisten positiv getesteten Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Günzburg werden vom Gesundheitsamt nicht mehr angerufen, sondern digital kontaktiert.

Aufgrund der anhaltend hohen Inzidenz im Landkreis Günzburg werden die Erstinformation und der Datenaustausch mit positiv auf das Coronavirus getesteten Bürgerinnen und Bürgern weiterhin vorrangig auf digitalem Weg erfolgen. Hierzu wird das auch bisher bereits eingesetzte Kommunikationsportal des Anbieters Climedo das Telefonat in vielen Fällen gänzlich ersetzen. Die meisten Bürgerinnen und Bürger, die positiv auf das Coronavirus getestet werden, erhalten also keinen Anruf vom Gesundheitsamt, sondern werden per SMS oder E-Mail über das weitere Vorgehen informiert. Dieses Verfahren habe sich bereits in den vergangenen Wochen bewährt, teilt das Landratsamt mit.

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Sobald das Gesundheitsamt über ein gesichertes, positives PCR-Testergebnis in Kenntnis gesetzt wird, werde den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern per E-Mail oder SMS ein individueller Link zugesandt. Über diesen können alle relevanten Informationen bezüglich der Quarantäne und dem weiteren Vorgehen abgerufen werden sowie die eigenen Daten, Symptome und die engen Kontaktpersonen, welche zur weiteren Bearbeitung erhoben werden müssen, direkt an das Landratsamt übermittelt werden. Diese sind zur weiteren Fallbearbeitung - und um gegebenenfalls Bescheinigungen ausstellen zu können - zwingend erforderlich.

Vorsicht vor möglichen Fake-Mails

Um einer missbräuchlichen Täuschung vorzubeugen, bittet das Landratsamt vor Anwahl des Links zu prüfen, dass dieser auch mit https://landkreis-guenzburg.climedo.de/... beginnt, da nur solche zum Kommunikationsportal des Landratsamtes führen.

Positiv Getestete werden darum gebeten, unbedingt darauf zu achten, dass ihre Mobilfunknummer oder E-Mail-Adresse bei der Teststelle oder ihrem Hausarzt richtig hinterlegt sind. So kann das Landratsamt die Betroffenen schneller erreichen und kann auf Anfragen zu Bescheinigungen gezielt reagieren. (AZ)

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