
Geistlicher aus Günzburg muss wegen Nötigungsvorwürfen bald vor Gericht

Plus Laut dem Amtsgerichtsleiter war der Geistliche aus dem Dekanat Günzburg zum Zeitpunkt des Übergriffs nicht mehr aktiv im Dienst. Warum das Verfahren erst im Herbst startet.

Weil ein Geistlicher aus dem Dekanat Günzburg eine ältere Frau sexuell genötigt haben soll, hat ihm das Bistum Augsburg jetzt mit sofortiger Wirkung die Ausübung seiner priesterlichen Dienste untersagt. Wie ein Sprecher des Bistums am Mittwoch mitteilte, soll sich die Tat vor fünf Jahren ereignet haben. Der inzwischen angeklagte Geistliche sei damals bereits nicht mehr im aktiven Dienst gewesen. Das Bistum habe erst jetzt von dem Fall erfahren und unverzüglich das Verbot ausgesprochen. Der Leiter des Amtsgerichts Günzburg, Walter Henle, bestätigte auf Anfrage unter anderem, dass der Fall im September verhandelt wird.
Beim Bistum Augsburg hält man sich bezüglich des Falls bedeckt. Man könne keine Details nennen, bat Ulrich Bobinger, Leiter der Abteilung Öffentlichkeitsarbeit und Medien, um Verständnis. Die Untersagung der Ausübung priesterlicher Dienste sei eine vorsorgliche Maßnahme, da bis zum Abschluss des Verfahrens die Unschuldsvermutung gilt.
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