
Planungen für einen Solarpark in Oberroth werden konkreter

Plus Die Oberrother Gemeinderäte stimmen über weitere Schritte für den Bau einer großen PV-Anlage ab. Der Standort, wo sie entstehen soll, hat mehrere Vorteile.
Im nordwestlichen Gemeindegebiet von Oberroth soll in absehbarer Zeit Strom aus erneuerbaren Energien produziert werden. Bereits im Juni 2022 hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans "Sondergebiet Solarpark Oberroth" einstimmig beschlossen. In der jüngsten Sitzung hat das Gremium auch dem Vorentwurf des Bebauungsplans zugestimmt. Gleiches taten die Gemeinderäte für die dafür notwendige Änderung des Flächennutzungsplans – einschließlich einer frühzeitigen Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange.
Solarpark Oberroth hält alle Naturschutzvorgaben ein
Die rund 20 Hektar umfassende Fläche, die sich westlich des Weilers Schalkshofen befindet, grenzt an die Freiflächen-Photovoltaikanlage Taubenried der Nachbargemeinde Unterroth. Laut einer Mitarbeiterin des mit der Planung beauftragten Architekturbüros Kling Consult entstehe damit eine übergreifende Bündelung von PV-Anlagen. Beim gesamten Areal handle es sich um ein landwirtschaftlich benachteiligtes Gebiet, also eine Fläche, die für die Bewirtschaftung ungünstig ist.
Da sich das PV-Sondergebiet im Grenzbereich der Flur des Marktes Altenstadt direkt unter einer Hochspannungsleitung befindet, kann der erzeugte Strom über ein Umspannwerk direkt ins Netz eingespeist werden. Diese Anlage wird – wie der gesamte Solarpark – von der Firma Vensol aus Babenhausen errichtet.
Beim Solarpark Oberroth werden alle naturschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten
Laut der Planerin sind im gesamten Sondergebiet nur Solarmodule, das Umspannwerk sowie Wege und Umzäunungen zulässig. Der Abstand zwischen den Modulreihen betrage mindestens drei Meter. Sowohl für die Module als auch die Betriebsgebäude gelte eine Höhenbeschränkung von 3,5 Metern. Da beim Solarpark Oberroth alle naturschutzrechtlichen Vorgaben eingehalten werden, müssten keine Ausgleichsflächen ausgewiesen werden, sagte die Architektin.
Die als Begrenzung des Sondergebiets angelegten Eingrünungen und Gehölzflächen sowie Schmetterlings- und Wildbienenstreifen bildeten keine Einschränkungen für eine intensive landwirtschaftliche Nutzung und seien aus naturschutzrechtlicher Sicht hochwertig.
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