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Münsterhausen: Nach tödlichen Hundebissen in Münsterhausen: Keine Strafe für Besitzer

Münsterhausen

Nach tödlichen Hundebissen in Münsterhausen: Keine Strafe für Besitzer

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    Bei einem Hundebiss zahlt in der Regel eine Tierhalterhaftpflicht. Eine Haftung kann unter bestimmten Bedingungen ausgeschlossen werden.
    Bei einem Hundebiss zahlt in der Regel eine Tierhalterhaftpflicht. Eine Haftung kann unter bestimmten Bedingungen ausgeschlossen werden. Foto: Soeren Stache/dpa (Symbolbild)

    Am vergangenen Mittwoch kam es in Münsterhausen zu einem tragischen Zwischenfall mit drei Hunden. Wie berichtet, waren drei Hundebesitzer mit ihren Vierbeinern auf einem Feldweg an der Thannhauser Straße unterwegs. Hierbei attackierten zwei Riesenschnauzer einen Yorkshire Terrier und verfolgten ihn. Obwohl die Besitzer die Hunde noch zurückpfeifen wollten, reagierten diese nicht mehr und verletzten den kleinen Hund so schwer, dass dieser noch vor Ort an den Bissverletzungen einging.

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