
Schwiegervater getötet: Was bisher über die Beschuldigte bekannt ist

Plus Im Niederraunau-Prozess geht es am Dienstag weiter. Von der Aussage eines Sachverständigen wird maßgeblich abhängen, ob die Beschuldigte schuldunfähig ist.

Möglicherweise fällt schon in dieser Woche ein Urteil im Niederraunau-Prozess. Wie berichtet, soll eine 43-Jährige ihren Schwiegervater brutal getötet haben. Sie ist aber nicht wegen Mordes angeklagt, da sie zumindest teilweise schuldunfähig sein könnte. Im sogenannten Sicherungsverfahren wird entschieden, ob die Beschuldigte weiterhin und über einen längeren Zeitraum in einer psychiatrischen Einrichtung untergebracht wird. Am Dienstag wird im Landgericht Memmingen ein Sachverständiger aussagen.
Beschuldigte ist psychisch erkrankt, wird in psychiatrischer Klinik behandelt
Viel ist nicht bekannt über die Beschuldigte, denn sie schweigt zur Tat, laut ihres Verteidigers erinnert sie sich nicht mehr an den Tathergang. Ihre Erinnerungen sollen erst dann einsetzen, als die Frau vor dem bereits toten Schwiegervater stand. Die Frau gibt daher die Tat zu. Die Beweise aus der Spurensicherung sind erdrückend: Ermittler und die Staatsanwaltschaft sind sich sicher, dass die 43-Jährige die Bluttat begangen hat.
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