Dass seit Ende der Allerheiligenferien manche Kinder aus dem Landkreis Günzburg nicht zur Schule gingen und gehen, beschäftigt nun nicht mehr nur die Schulleitungen und das Schulamt, sondern auch die Gerichte. Der Grund dafür war und ist nicht immer eindeutig. Oft entstand das Fernbleiben vom Präsenzunterricht aus der Verweigerung der Corona-Testpflicht an den Schulen, wie auch die ersten Prozesse zeigten. Gleich sechs Verhandlungen waren am Donnerstag im Amtsgericht Günzburg angesetzt, in denen Eltern die Schulpflicht verletzt hatten, jedoch Einspruch gegen das Bußgeld einlegten. In den kommenden Wochen werden viele weitere dieser Schulpflichtverletzungen vor Gericht verhandelt.
Kreis Günzburg