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Totensonntag 2014: Was ist Totensonntag - und warum herrscht Tanzverbot?

Totensonntag 2014

Was ist Totensonntag - und warum herrscht Tanzverbot?

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     Der Totensonntag ist vor allem für Protestanten wichtig. In Bayern gilt an diesem stillen Tag ein Tanzverbot.
    Der Totensonntag ist vor allem für Protestanten wichtig. In Bayern gilt an diesem stillen Tag ein Tanzverbot. Foto: Wyszengrad

    Totensonntag fällt in diesem Jahr auf den 23. November. Er ist ein Tag der Stille für viele gläubige Menschen. Besonders evangelische Christen erinnern sich dann an Menschen, die gestorben sind. Viele von ihnen gehen deshalb zum Beispiel auf den Friedhof und zünden dort Kerzen an.

    Totensonntag heißt auch Ewigkeitssonntag

    Diesen Gedenktag heißt allerdings nicht nur Totensonntag; manche Menschen kennen ihn auch unter dem Begriff Ewigkeitssonntag. Wann der Tag genau begangen wird, ist festgelegt: Er fällt immer auf den letzten Sonntag vor dem ersten Advent.

    Regelungen wie am Volkstrauertag

    In einigen Bundesländern - so auch in Bayern - gilt der Totensonntag sogar offiziell als stiller Tag. Das bedeutet, dass bestimmte Dinge dann nicht erlaubt sind. Im Freistaat etwa gilt wieder ein striktes Tanzverbot von zwei Uhr morgens bis zum Ende des Tages. Laute, fröhliche Musik ist untersagt. Der Totensonntag fällt damit unter die gleichen Regelungen wie etwa der Volkstrauertag oder Buß- und Bettag.

    Gastwirte müssen damit rechnen, finanziell zur Rechenschaft gebeten zu werden, wenn sie am Totensonntag gegen das Tanzverbot verstoßen. Und nicht nur ihnen droht unter Umständen Ärger.

    Totensonntag: Tanzverbot und keine lustigen Shows

    So stand Augsburg 2013 wegen eines geplatzten Auftritts von Cindy aus Marzahn am Totensonntag in den Schlagzeilen. Eigentlich sollte die Comedy-Künstlerin mit ihrem aktuellen Bühnenprogramm ,Pink ist bjutiful‘ am 24. November in Augsburg auftreten. Da an diesem Tag aber eben Totensonntag war, erteilten die zuständigen Behörden kurzfristig keine Genehmigung für die Veranstaltung.

    Der Auftritt musste um zwei Tage verlegt werden, die Stadt beharrte darauf, lediglich geltendes Recht umzusetzen. Totensonntag sei schließlich ein stiller Tag gemäß des bayerischen Feiertagsgesetzes. An solchen stillen Tagen seien öffentliche Unterhaltungsveranstaltungen nur erlaubt, wenn der diesen Tagen entsprechende ernste Charakter gewahrt sei - was bei Cindy aus Marzahn eben nicht zutreffe. AZ

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