Augsburger Segler unterliegen der Gemeinde Dießen
Der Verwaltungsgerichtshof weist die Klage der Segelgemeinschaft Augsburg zurück. Damit wird der Bebauungsplan in St. Alban wirksam. Dieser sieht einen freien Seezugang vor. Die Segler sind geschockt.
Der Bebauungsplan Campingplatz St. Alban für das Seegrundstück südlich des Campingplatz-Restaurants ist rechtmäßig. Das entschied der erste Senat des des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) in der Verhandlung am Donnerstag. Mit diesem Urteil lehnte das Gericht laut Bürgermeister Herbert Kirsch die Normenkontrollklage der Segelgemeinschaft Augsburg (SGA) gegen den Markt Dießen ab.
Bürgermeister Kirsch sieht die Gemeinde am Ziel
Damit endete vorerst ein jahrelanger Streit zwischen der Marktgemeinde, der Segelgemeinschaft und der Stadt Augsburg, die Eigentümerin des Grundstückes ist. Auf diesem Areal sollte ein Bootshaus für die Ruderer des Ammersee-Gymnasiums errichtet und ein freier Zugang zum Ammersee geschaffen werden. Allerdings wurde man sich über die Aufteilung des Geländes mit der SGA nicht einig. Schließlich rollte die Gemeinde 2008 das Bebauungsplanverfahren neu auf und erließ 2015 eine entsprechende Satzung. Diese legt fest, dass das Grundstück eine Grünfläche sein soll. Bürgermeister Herbert Kirsch: „Wir hatten das Ziel, den Bürgern eine offene Badestelle zu schaffen.“ Dieses Ziel hat die Gemeinde laut Kirsch nun höchstrichterlich erreicht. Gegenüber dem LT erklärte das Gemeindeoberhaupt, die VGH-Richterin habe auch festgestellt, dass die Segelgemeinschaft aufgrund der erheblichen Umbau- und Sanierungsmaßnahmen an dem ursprünglich als Imbissgebäude für einen Zeltplatz genehmigten Clubhaus jeglichen Bestandschutz verloren habe. Auch eine Nutzungsänderung sei weder beantragt noch genehmigt worden.
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