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Kommentar: Kinderfreie Zone: Der Gast wird entscheiden

Kommentar

Kinderfreie Zone: Der Gast wird entscheiden

Thomas Wunder
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    Ein Schild mit der Aufschrift "Adult-Only" vor dem Eingang des Restaurants "Oma's Küche" auf Rügen. Eltern mit Kindern unter 14 Jahren müssen ab 17 Uhr in "Oma's Küche" draußen bleiben.
    Ein Schild mit der Aufschrift "Adult-Only" vor dem Eingang des Restaurants "Oma's Küche" auf Rügen. Eltern mit Kindern unter 14 Jahren müssen ab 17 Uhr in "Oma's Küche" draußen bleiben. Foto: Stefan Sauer/dpa

    Dieser Fall spaltet ganz Deutschland. Darf ein Restaurantbesitzer Kindern den Zutritt zu einem Lokal verwehren? Ein Gastwirt auf Rügen macht das. Ab 17 Uhr müssen Kinder unter 14 Jahren draußen bleiben. Im Rahmen des Hausrechts steht es ihm grundsätzlich frei, bestimmten Personen den Zugang zu verweigern. Doch reicht ein höherer Lärmpegel wirklich aus, um pauschal alle Kinder unter einem bestimmten Alter auszuschließen? Darüber lässt sich trefflich streiten. Kinderfreie Hotels gibt es bereits schon, ein Gericht hat das Kinderverbot in Hotels auch für zulässig erklärt.

    Wie Gastronomen im Landkreis Landsberg mit dem Thema umgehen, lesen Sie hier: Kinder sind die Gäste von morgen

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