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Grundsatzfragen und Grundgesetz

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    Grundsatzfragen und Grundgesetz
    Grundsatzfragen und Grundgesetz

    Ronald Pofalla (CDU) hat seinen Parteifreund Wolfgang Bosbach verunglimpft, weil der sich weigerte, für die Erweiterung des Euro-Rettungsschirms zu stimmen. Pofalla hat sich dafür zwei Mal entschuldigt: bei Bosbach persönlich und via Bild-Zeitung öffentlich. Damit kann man den Fall als erledigt betrachten. Das sollte man aber nicht. Denn der Streit zwischen dem Chef des Bundeskanzleramtes und dem Vorsitzenden des Innenausschusses des Bundestags wirft ein Schlaglicht auf den Politikbetrieb im Deutschland des Jahres 2011.

    Vordergründig zeigt er, dass sich Angela Merkels „Wunschkoalition“ aus Union und FDP zwei Jahre nach der Bundestagswahl in einem äußerst bedenklichen Zustand befindet. Das hat unterschiedliche Gründe, der gewichtigste ist: Sowohl CDU und CSU als auch

    Was das bedeutet, hat die Bundestagswahl 2009 vorgeführt. Damals verloren, bei niedriger Wahlbeteiligung, CDU und SPD zusammen mehr als drei Millionen Stimmen ans Lager der Nichtwähler. In der Folge wurde diskutiert: Sind das überhaupt noch Volksparteien? Seitdem sind nur zwei Jahre vergangen, in denen sich die Parteienlandschaft weiter drastisch verändert hat. Mit Ausnahme der Grünen und vielleicht der Piraten beschäftigen sich gerade alle größeren Parteien mit den Grundsatzfragen: Wofür stehen wir? Was wollen wir? Wie wollen wir etwas erreichen und mit wem? Es ist eine Phase des Übergangs.

    Die Wähler sind daher dankbar für klare Positionen. Das macht den Erfolg der Grünen aus und die Misere der schwarz-gelben Koalition. Als Bosbach Pofalla entgegenhielt, dass sein Nein zur Erweiterung des Euro-Rettungsschirms für ihn eine „Gewissensfrage“ sei, soll Pofalla geantwortet haben: „Lass mich mit so einer Scheiße in Ruhe.“ Bosbach hatte auf das Grundgesetz verwiesen. Darin steht: „Sie (die Abgeordneten des Deutschen Bundestages, die Red.) sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen.“ Es wäre schön, wenn es wirklich so wäre. Und es wäre wünschenswert, wenn Kanzlerin Merkel zu alldem auch etwas sagen würde – nicht bei „Günther Jauch“, sondern im Parlament.

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