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20.11.2012

Kirche kann nicht alles diktieren

Das Bundesarbeitsgericht hat mit seiner Entscheidung die in der Welt der Kirchen Beschäftigten denen in der freien Wirtschaft ein Stückchen mehr gleichgestellt.

Kirchliche Sozialeinrichtungen bewegen sich auf einem Terrain, auf dem sie sich einem knallharten wirtschaftlichen Wettbewerb mit privaten und kommunalen Anbietern aussetzen. Caritas und Diakonie betreiben mit ihren Alten- und Behinderteneinrichtungen, ihren Krankenhäusern und Kindergärten ein sehr personalintensives Geschäft. Wenn sie Arbeitsbedingungen, Löhne und Gehälter mehr oder weniger diktieren können, weil den Arbeitnehmern ein generelles Streikrecht als Druckmittel nicht zur Verfügung steht, erarbeiten sie sich auf dem Rücken ihrer Mitarbeiter einen entscheidenden Vorteil gegenüber der Konkurrenz.

Das Bundesarbeitsgericht hat mit seiner Entscheidung die in der Welt der Kirchen Beschäftigten denen in der freien Wirtschaft ein Stückchen mehr gleichgestellt. Ihr Arbeitgeber kann zwar grundsätzlich weiterhin Streiks verbieten, aber er darf nicht gleichzeitig Löhne und Arbeitsbedingungen an den Gewerkschaften vorbei – im besten Fall – aushandeln oder gar diktieren. In der Tat ein salomonischer Richterspruch. Denn die Kirchen behalten ihr grundgesetzlich zugesichertes Selbstbestimmungsrecht und die Gewerkschaften gewinnen spürbar an Einfluss. Wer sich auf dem freien Markt bewegt, muss das hinnehmen. Es wäre auch ein Beitrag zum sozialen Frieden.

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