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Kommentar: Höchststrafe für Hussein K.: Das Urteil ist gerecht

Kommentar

Höchststrafe für Hussein K.: Das Urteil ist gerecht

Daniel Wirsching
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    Mit gesenktem Kopf sitzt der Angeklagte Hussein K. im Landgericht in Freiburg.
    Mit gesenktem Kopf sitzt der Angeklagte Hussein K. im Landgericht in Freiburg. Foto: Patrick Seeger, dpa

    Kaum ist das Urteil im Prozess gegen Hussein K. gefallen, schon bricht sich der Hass wieder Bahn: Mancher Internetnutzer fordert die Todesstrafe für ihn. K. ist zum Inbegriff für alles geworden, das in der Flüchtlingspolitik falsch läuft. Dass tatsächlich einiges falsch läuft, wurde im Prozess deutlich. Er löste eine erhitzt geführte Debatte über die Altersfeststellung von Flüchtlingen aus und trug zu einem Gesetz bei, dass Abschiebungen krimineller Flüchtlinge erleichtert.

    Der Fall Hussein K. zeigt: Die Justiz funktioniert

    Doch um Flüchtlingspolitik ging es glücklicherweise nicht vorm Landgericht Freiburg. Sondern allein um Hussein K.s Verbrechen. Das Gericht arbeitete es akribisch auf und verhängte nun ein hartes, gerechtes – und im besten Fall abschreckendes Urteil. Hussein K., der sich als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling ausgab, erhielt die Höchststrafe. Der Prozess zeigt nicht nur, dass die Justiz funktioniert, dass unser Rechtsstaat, unsere Demokratie wehrhaft sind.

    Er trägt hoffentlich auch zu einer Versachlichung in der Flüchtlingsdebatte bei. Schreie nach der Todesstrafe jedenfalls zeugen von blanker Hysterie und verschärfen nur die Gräben, die sich in den vergangenen Jahren aufgetan haben.

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