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Ungutes Gefühl

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Ungutes Gefühl

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    Winfried Züfle
    Winfried Züfle Foto: Wagner

    Dieses Urteil des Landgerichts Karlsruhe gefällt nicht jedem. Wenn Vergewaltiger und andere Gewalttäter Schadenersatz für einen Teil ihrer Haftzeit erhalten, sieht mancher den Rechtsstaat auf den Kopf gestellt.

    Allerdings lautet einer der elementaren Grundsätze des Rechtsstaats, dass seine Gesetze für alle Menschen in gleicher Weise gelten müssen – ohne Ansehen der Person. Justitia wird aus diesem Grund oft mit Augenbinde dargestellt.

    Im aktuellen Fall geht es um das Verbot, ein rechtswirksames Urteil rückwirkend zu ändern. Das hat der Staat missachtet. Die Betroffenen waren nach Verbüßung ihrer Strafe und einer zehnjährigen Sicherungsverwahrung unbefristet weiter festgehalten worden – aufgrund einer nachträglich beschlossenen Gesetzesänderung.

    Dies war rechtsstaatlich nicht sauber. Trotzdem kann und darf man nach dem Karlsruher Urteil ein ungutes Gefühl haben.

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