Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
Newsticker
Chinas Staatschef Xi Jinping lädt Putin nach Peking ein
  1. Startseite
  2. Meinung
  3. In welchen Ländern gibt es eine Kirchensteuer?

Religion
16.06.2022

In welchen Ländern gibt es eine Kirchensteuer?

Bei der Finanzierung der Kirchen gibt es zwischen den Ländern einige Unterschiede.
Foto: Henning Kaiser, dpa (Symbolbild)

In Deutschland wird die Finanzierung einiger Kirchen als Kirchensteuer vom Staat eingezogen. Wie halten es andere Länder mit der Kirchensteuer?

In vielen Weltregionen finanziert sich der Kirchenbetrieb durch Spenden, Kollekten und sonstige Zuwendungen von Gläubigen. In Europa gibt es allerdings zwischen den Ländern einige Unterschiede in der Finanzierung der Kirchen. Grund dafür sind gesellschaftliche, historische und politische Entwicklungen. In Deutschland etwa hat die Weimarer Reichsverfassung die Kirchensteuer eingeführt, die bis heute üblich ist. Wie halten es aber andere Länder mit der Kirchensteuer? Unterschiede gibt es sowohl in der Höhe der Finanzierung als auch in deren Verwendung. Und nicht immer arbeiten Staat und Kirche Hand in Hand.

Kirchensteuer in Deutschland

In Deutschland erheben die katholische und die evangelische Kirche sowie einige andere Religionsgemeinschaften von ihren Mitgliedern die Steuer, die von den Finanzämtern eingezogen wird. So legt es das Grundgesetz in Artikel 140 fest. Je nach Bundesland beträgt die Kirchensteuer zwischen acht und zehn Prozent der Einkommenssteuer oder der Lohnsteuer. Das Geld fließt hauptsächlich in die Gemeinden: in seelsorgerlichen Angebote, Gottesdienste, Jugend-, Frauen-, Senioren- und Familienarbeit, Krankenhäuser oder Altenheime. Auch Angestellte wie Kirchenmusiker, Sekretärin, Mesner und Hausmeister werden damit bezahlt.

Kirchensteuer in Österreich

Das österreichische Kirchensteuersystem ist dem deutschen recht ähnlich. Der Kirchenbeitrag berechnet sich vom steuerpflichtigen Jahreseinkommen von Kirchenmitgliedern. Anders ist allerdings, dass der Beitrag nicht vom Staat, sondern von den Bistümern selbst eingezogen wird. Der Kirchenbeitrag ist deshalb nach dem Steuerrecht keine Steuer, obwohl alle Kirchenmitglieder zur Zahlung verpflichtet sind. Die Beiträge sind seit 2012 bis zu einem Höchstbetrag von 400 Euro als Sonderausgaben absetzbar. Das Kirchenbeitragssystem wurde 1939 von der damaligen NS-Führung eingeführt.

Kirchensteuer in der Schweiz

Die Schweiz setzt auf regionale Lösungen: Hier liegt die Verwaltung der Kirchensteuer ganz in der Hand der einzelnen Kantone. Öffentlich-rechtliche Kirchgemeinden, die aus den Kommunen ausgelagert sind und unabhängig von der Diözesanleitung handeln, setzen jeweils die lokale Kirchensteuer fest und nehmen diese dann auch ein. Mit dem Geld werden die Pfarreien und letztlich auch Teile des Bischofshaushalts finanziert. Allerdings berücksichtigen die Kirchgemeinden und kantonalen Körperschaften durch die selbstständige Kirchensteuerverwaltung die eigenen finanziellen Notwendigkeiten – was die Finanzierung auf übergreifender und überdiözesaner Ebene erschwert.

Kirchensteuer in Frankreich

In Frankreich wurden die als Kirchenzehnt bezeichneten Abgaben bereits mit der Französischen Revolution abgeschafft. Außerdem herrscht in Frankreich seit 1905 das Laizitäts-Gesetz, die Trennung von Kirche und Staat. Die Kirchen erhalten eine staatliche Förderung, sind jedoch auf Spenden angewiesen. Ausnahmen gibt es in drei östlichen Departements Frankreichs: Niederrhein, Oberrhein und Mosel. Dort wird die Kirche vom Staat aus dem allgemeinen Steuertopf finanziert.

Kirchensteuer in Großbritannien

England hat eine Staatskirche: die anglikanische Kirche. Trotzdem erhält keine einzige Kirche im Vereinigten Königreich eine staatliche Finanzunterstützung. Kirchensteuern gibt es in Großbritannien nicht. Der Grund ist, dass dort die Kirchen nie enteignet wurden. Ihre Kosten bestreiten die Kirchen aus eigenen Mitteln, hauptsächlich durch Spenden. Der Erhalt denkmalgeschützter Kirchen kann allerdings seit 1979 staatlich subventioniert werden. Und die Spenden an kirchliche Organisationen werden steuerlich begünstigt.

Lesen Sie dazu auch

Kirchensteuer in Belgien

In Belgien finanziert der Staat die Aufgaben der Kirche, seit es Napoleon vor rund 200 Jahren so geregelt hat. Pfarrer werden demnach vom Staat bezahlt wie Beamte. Kirchliche Gebäude müssen dagegen die Gemeinden erhalten. Zur Finanzierung der Einrichtungen und Projekte sind ständige Verhandlungen mit staatlichen Behörden notwendig.

Kirchensteuer in Italien

In Italien wird eine obligatorische Kirchen- und Kultursteuer erhoben: die "otto per mille". Sie beträgt acht Promille bezogen auf die Bruttoeinkommenssteuer. Die Steuer geht nicht zusätzlich vom Einkommen ab, sondern vom gesamten Aufkommen der persönlichen Einkommenssteuer. Außerdem gibt es noch einen Unterschied zu Deutschland: Der italienische Steuerzahler kann völlig frei bestimmen, welcher Religionsgemeinschaft die Steuer zugute kommen soll.

Kirchensteuer in Spanien

Die Kirchensteuer in Spanien ähnelt der italienischen Regelung. Die Steuerpflichtigen entscheiden Jahr für Jahr freiwillig mit ihrer Steuererklärung, ob ein Anteil ihrer Steuerschuld entweder der Kirche oder anderen sozialen oder kulturellen Zwecken zufließt. Der Betrag für diese Abgabe liegt bei 0,7 Prozent.

Video: dpa

Kirchensteuer in Skandinavien: Norwegen, Schweden, Finnland, Island, Dänemark

In Norwegen beschloss das Parlament 2012 die formelle Trennung von Landeskirche und Staat. Die norwegische Kirche wird seitdem nicht mehr als Staatskirche finanziert. Hier decken sich die Kosten durch Mitglieds- bzw. Kirchenbeiträge. Anerkannte Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften erhalten zudem eine Förderung vom Staat je nach Mitgliederzahl. In Schweden heißt die Kirchensteuer nach der Trennung von Staat und Kirche "Kirchenabgabe" und wird von der staatlichen Steuerbehörde eingezogen. Die durchschnittliche Höhe der Abgabe betrug 2015 ein Prozent des zu versteuernden Einkommens. In Finnland beträgt die Kirchensteuer ein bis zwei Prozent des zu versteuernden Einkommens, hier sind auch Unternehmen kirchensteuerpflichtig. In Island gibt es ein genanntes Gemeindeentgelt, das von Einkommenssteuer abgezogen wird und an religiöse Gemeinschaften oder weltliche (etwa kulturelle) Gruppierungen geht. In Dänemark wird die Kirchensteuer von den örtlichen Kirchengemeinden festgesetzt und variiert deshalb lokal. Sie kann allerdings bis zu sieben Prozent betragen.

Kirchensteuer in Polen

Polen ist ein sehr katholisches Land, dennoch gibt es hier keine Kirchensteuer. 1950 wurde als Ausgleich für die damalige Enteignung der Religionsgemeinschaften ein sogenannte Kirchenfonds geschaffen. In diesen Topf fließen inzwischen mehr als 40 Millionen Euro pro Jahr aus dem Staatshaushalt. Ansonsten finanzieren sich die Kirchen vor allem durch Kollekten und Spenden. 2013 gab es Pläne der rechtsliberalen Regierung, den Fonds durch ein Kirchensteuer-Modell nach italienischem Vorbild zu ersetzen, was jedoch scheiterte.

Kirchensteuer in Portugal

Auch hier gibt es keine spezielle Kirchensteuer. Die katholische Kirche in Portugal finanziert sich aus eigenem Vermögen. Angehörige einer Gemeinde können jedoch 0,5 Prozent ihres Einkommens zu religiösen Zwecken bestimmen.

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung