Missbrauchsprozess: Ein drittes Mal Bewährung für den Ex-Frater?
Plus Der Prozess gegen den einstigen Internatsleiter geht zu Ende. Großen Einfluss auf das Urteil dürfte ein Glaubwürdigkeitsgutachten haben, das nun vorgestellt wird.
Mit Spannung wird im Missbrauchsprozess gegen einen ehemaligen Frater und Mindelheimer Internatsleiter am Freitag ein Gutachten erwartet, das vermutlich großen Einfluss auf das Urteil haben wird. Es geht darin um die Glaubwürdigkeit eines 35-Jährigen, der dem 62 Jahre alten Ex-Frater vorwirft, ihn zu Schulzeiten mehrfach vergewaltigt zu haben. Der Angeklagte schweigt zu diesen Vorwürfen. Einen weiteren Teil der Anklage hatte der einschlägig vorbestrafte Ex-Frater am ersten Prozesstag gestanden: Er gab zu, zwei andere Teenager sexuell genötigt beziehungsweise sexuell missbraucht zu haben.
Der Ex-Frater ist wegen Sexualdelikten bereits zweimal zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden, weitere ehemalige Schüler erheben Vorwürfe gegen ihn. Für Jugendrichter Dr. Markus Veit und seine Schöffen am Amtsgericht Memmingen ist es dennoch keine leichte Aufgabe, eine Antwort auf die Schuldfrage zu finden, gerade was die mutmaßliche Vergewaltigung des heute psychisch kranken 35-Jährigen betrifft, der nur per Video vernommen werden konnte.
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