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Foto: Alexander Kaya (Archiv)
Foto: Alexander Kaya (Archiv)

Der Schauplatz der brutalen Übergriffe: Die Justizvollzugsanstalt am Ulmer Frauengraben.

Ulm
10.09.2018

Mithäftling brutal gequält: 19-Jähriger muss für acht Jahre in Haft

Von Michael Peter Bluhm

Ein 19-Jähriger hat einen Zellengenossen mit einer Gabel lebensgefährlich verletzt. Dass es so weit kam, liegt auch an Fehleinschätzungen im Gefängnis.

Unbemerkt vom Wachpersonal hat ein 19-jähriger, mehrfach vorbestrafter Gewalttäter im Gefängnis am Ulmer Frauengraben Mitgefangene terrorisiert, geschlagen, genötigt und bedroht. Erst als eine Horrortat bekannt wurde, endete das Treiben. Der 19-Jährige quälte einen 61-jährigen Zellengenossen so grausam, dass dieser um ein Haar ums Leben gekommen wurde. Am Montag hat das Landgericht Ulm den Angeklagten unter anderem wegen einer Vergewaltigung mit Todesgefahr zu einer Gesamtstrafe von acht Jahren verurteilt.

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Wie konnte so etwas unter den Augen der Justizbeamten von September bis November 2017 passieren? Die Antwort gab Anstaltsleiter Ulrich Schiefelbein: In deutschen Justizvollzugsanstalten komme es immer wieder zu Gewalttaten, das sei keine Besonderheit. Aber das, was in Ulm in zwei Fällen innerhalb von vier Jahren passiert ist, hat erschreckende Ausmaße. Im Herbst 2013 wurden in der Jugendabteilung des Gefängnisses Neuankömmlinge im Duschraum gequält und erniedrigt. Der Rädelsführer dieser Attacken genoss die Unterwerfung von Gefangenen sichtlich, zeigte auch bei Gericht keine Reue und wurde zu mehreren Jahren Haft verurteilt.

Prozess in Ulm: 19-Jähriger quält Mithäftlinge

Ein noch grausamer und folgenreicherer Fall spielte sich im Herbst 2017 in diesem Knast ab. Ein 19-Jähriger betrieb im Alleingang eine grausame Unterwerfung von mehreren Mitgefangenen und misshandelte sie nach Gutdünken. Weil er in einem Jugendgefängnis eine Gefahr für Mithäftlinge bedeutet hatte, wurde er in die Erwachsenenabteilung der Ulmer Justizvollzugsanstalt geschickt – in der Hoffnung, dass er hier kein so grausames Spiel spielen konnte. Doch dort kam es noch schlimmer.

Der Mann weidete sich offenbar auch an der Unterwerfung von Erwachsenen und unterzog sie körperlichen Repressionen: den Kopf gewaltsam in die Toilette stecken und die Spülung ziehen, mit Schuhen in den Bauch treten, bis zum Bewusstlosigkeit schlagen. Einer der Geschädigten erlitt Einblutungen am Rücken und Hals und in den Tränensäcken an beiden Augen.

Offenbar war die Angst vor dem schmächtig wirkenden Täter so groß, das niemand die Vorkommmeldete. Am schlimmsten betroffen war ein 61-jähriger Kleinkrimineller mit körperlichen Behinderungen. Dieser wurde, wie ein Justizbeamter im Zeugenstand einräumte, bewusst mit dem jungen Gewalttäter zusammen in eine Zelle gesperrt. Er sollte als älterer Mann beruhigend und mäßigend auf den 19-Jährigen wirken. Aber das Gegenteil war der Fall. „Er war das geborene Opfer“, sagte der Vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung.

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Der 61-Jährige wurde zu einem Sklaven abgerichtet, der mit der Zahnbürste Heizkörper, Fenster und den Boden der Zelle putzen musste. Täglich wurde er gequält, gedemütigt und einmal bis zur Bewusstlosigkeit geschlagen. Wenn ein Justizbeamter morgens zur Kontrolle kam, musste sich der 61-Jährige ins Bett legen und die Gesichtswunden mit der Decke verdecken. Todesangst bekam der Mann, als der junge Gefangene ihn auf das Bett warf und ihm das Kissen aufs Gesicht drückte, bis er für einige Sekunden keine Luft bekam. Derart eingeschüchtert, wagte er nicht, die Quälereien zu melden.

Misshandlungen im Knast: Notoperation rettet dem Opfer das Leben

Die Taten wurden größtenteils nachmittags begangen. Vermutlich am 3. November geschah das grauenhafteste Verbrechen: Der Ältere musste sich vor dem Jüngeren in der Zelle hinknien und seine Beine spreizen. Der 19-Jährige stieß seinem Zellengenossen eine Gabel mit den Spitzen voraus in den After. Das Opfer lag bis zum Morgen mit blutenden Wunden in der Nasszelle. Durch die Misshandlung wurde der Mann lebensgefährlich verletzt. Doch der Gefängnisarzt befand zunächst, eine Behandlung in der Uniklinik sei nicht notwendig. Einen Tag später befand sich der Verletzte in akuter Lebensgefahr und musste notoperiert werden. „Hinterher ist man immer schlauer“, sagte der Mediziner vor Gericht.

In der Uniklinik wurden weitere Verletzungen festgestellt: Nasenbein und Jochbeinbruch, Hämatome im Gesicht, Schürf- und Risswunden an Armen und Beinen, gebrochene Rippen und ein geplatztes Trommelfell. „Im Nachhinein wäre es doch besser von mir gewesen, ihn gleich in die Uniklinik zu schicken“, räumte der Gefängnismediziner ein. Doch der Patient habe ihm immer gesagt, dass er keine Schmerzen verspüre.

Bei der Notoperation wurde dem ehemaligen Häftling ein künstlicher Darmausgang gelegt. In Hamburg unterzog sich der Mann einer weiteren Operation, um die Verlegung wieder rückgängig zu machen. Das misslang vor kurzem, sodass sich der Mann einem weiteren Eingriff unterziehen muss. Es kann gut sein, dass er für den Rest seines Lebens an den Folgen dieser Verletzungen zu leiden hat.

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