Darf ein Arzt von zu Hause selbst zu Notfalleinsätzen fahren?
Plus Ein Doktor klagt gegen den Rettungszweckverband. Ihm geht es um bürokratische Hürden, die seinem Sohn im Wege stehen. Doch ein Urteil wird nicht gefällt.
Darf ein 32-jähriger Arzt – genau wie sein Vater (60, ebenfalls Arzt) – von zu Hause in Vöhringen mit dem Notarztwagen zu Einsätzen starten oder muss er für den Notarztdienst extra in der Rettungswache Illertissen Stellung beziehen? Mit dieser Frage hatte sich jetzt das Verwaltungsgericht Augsburg zu befassen, nachdem die Mediziner gegen den Rettungszweckverband Donau-Iller geklagt hatten. Am Ende zog der Vater anstelle seines Sohnes die Klage zurück.
Ein Dutzend niedergelassener Ärzte, darunter er selbst, hält derzeit nach Darstellung des 60-jährigen Klägers den Notarztbetrieb im Bereich Illertissen aufrecht. Im Laufe der Jahre habe es sich bei den meisten seiner Kollegen eingebürgert, dass sie, wenn sie an der Reihe sind, den Notarztwagen zu sich nehmen und im Alarmfall als Selbstfahrer quasi „von zu Hause“ zum Notfall eilen. Problem: Diese Handhabe entspricht nicht mehr den aktuellen Vorschriften des bayerischen Rettungsdienstgesetzes. So stellten es die Vertreter des beklagten Rettungszweckverbandes Donau-Iller vor Gericht klar, die es als ihre Aufgabe erachteten, den Vorschriften Geltung zu verleihen. Der Gesetzgeber wolle, dass Notärzte sich zum Dienst in der entsprechenden Wache einfinden, dort gleichsam eine Schicht ableisten und im Alarmierungsfall von einem ebenfalls auf der Wache wartenden Fahrer zum Einsatz gebracht werden. So sei auch gewährleistet, dass der Notarzt an einer Einsatzstelle nicht allein sei.
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