War Bürgerbegehren gegen den Nuxit doch zulässig?
Das Verwaltungsgericht Augsburg findet die Begründungen der städtischen Juristen nicht stichhaltig. Die Initiative sieht sich in ihrer Auffassung bestätigt
Eigentlich hätten sie ja recht gehabt. Das meint zumindest die Anti-Nuxit-Bürgerinitiative: Die Stadt hätte das Bürgerbegehren im vergangenen Jahr nicht einfach so abschmettern dürfen. Das lesen Klaus Rederer und Roland Prießnitz aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Augsburg heraus. Das hatte sich zwar nicht letztgültig mit diesem Vorgang befasst, sondern nur mit Verfahrenskosten. Aber aus dem Papier, das die zuständige Richterin der 7. Kammer verfasst hat, lassen sich durchaus gewisse Schlüsse ziehen.
Klare Mehrheit gegen das Anti-Nuxit-Bürgerbegehren
Mitte Mai vergangenen Jahres hatte der Neu-Ulmer Stadtrat das Bürgerbegehren gegen den Nuxit mit klarer Mehrheit abgelehnt. Die Initiative konnte zwar eine ausreichende Zahl von Unterstützerunterschriften vorlegen, doch der Wunsch wurde aus rechtlichen Gründen verweigert. Zwei Anwaltskanzleien hatten sich im Auftrag der Stadt mit dem Thema befasst und waren zu dem Schluss gekommen, das Begehren sei unzulässig. So entschied denn auch die Ratsmehrheit. Die Bürgerinitiative reichte zunächst Klage beim Verwaltungsgericht ein, zog sie dann aber vergangenen November wieder zurück, weil die Nuxit-Gegner zusammen mit den Kreistagsfraktionen ihre Hoffnung auf eine Petition an den Landtag setzten.
Bürgerbegehren zu Unrecht abgeschmettert
Ungeklärt war nur noch die Frage: Wer zahlt die bereits angefallenen Kosten des Verwaltungsgerichts? Diese Entscheidung liegt nun seit Ende vergangener Woche vor. Darin heißt es, die Kläger, also Rederer und Prießnitz sowie die beklagte Stadt teilen sich die Kosten zu jeweils 50 Prozent. Interessanter jedoch sind die Ausführungen der Richterin in der Entscheidungsbegründung. Prießnitz und Rederer interpretieren einige Passagen dahingehend, dass ihr Bürgervotum zu Unrecht abgeschmettert wurde.
Gericht: Neu-Ulmer hätten wohl abstimmen können
In der Tat gibt es einige Passagen im Text, die recht deutlich der Klägerposition zuneigen. So hatten die Rechtsanwälte der Stadt argumentiert, das Bürgerbegehren könne gegen das Nuxit-Verfahren gar nicht in Stellung gebracht werden, denn das liege nun bei der Staatsregierung, die Stadt sei somit nicht mehr zuständig. Das Gericht sieht das offensichtlich anders: Er sei darauf hinzuweisen, „dass die mit dem Bürgerbegehren angestrebte Entscheidung wohl gerade die Rückgängigmachung des Antrags auf Auskreisung ist, nicht hingegen die Verhinderung der Auskreisung, über die die Staatsregierung zu entscheiden hat.“ Wenn also die Stadt einen Antrag gestellt habe, dann „spricht einiges dafür, dass auch über einen Rückzug des Antrags entschieden werden kann“. Somit hätten die Wahlberechtigten der Kreisstadt sehr wohl nach Meinung des Gerichts darüber abstimmen können, ob der Nuxit-Antrag zurückgezogen werden soll oder nicht.
Nuxit-Gegner fühlen sich bestätigt
Die Juristen der Stadt hatten ferner argumentiert, die Begründung des Begehrens sei irreführend, weil dem Bürger suggeriert werde, er könne die Kreisfreiheit mit seiner Unterschrift verhindern, obwohl das nicht zutreffe. Doch das lässt sich nach Ansicht des Gerichts „wohl nicht herauslesen“. Es kommt zu dem Schluss, dass es in den Verfahren „somit verschiedene Streitpunkte“ gebe, die nicht mehr aufzulösen seien, weil die Klage ja zurückgenommen wurde.
Die Nuxit-Gegner fühlen sich in ihrer Auffassung voll bestätigt. Es finde sich kein einziger Punkt, in dem das Gericht den Juristen der Stadt folge. Prießnitz und Rederer kommen zu dem Schluss: „Der Fisch stinkt vom Kopf her. Schon mit der Verweigerung des Ratsbegehrens bekam der ganze Nuxit ein ,Geschmäckle’, mit der Niederschlagung des Bürgerbegehrens fing die Sache an zu stinken.“
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