
Anklage nach Mord an Ece steht bevor: So steht es um die Schuldfähigkeit

Plus Die Ermittlungen nach dem Mord an der 14-jährigen Ece in Illerkirchberg stehen kurz vor dem Abschluss. Was ist über das Motiv und die Schuldfähigkeit bekannt?

Bald elf Wochen ist der Mord an der 14 Jahre alten Ece her. Die Ermittlungen zur brutalen Messerattacke von Illerkirchberg stehen nun aber kurz vor dem Abschluss. Die Polizei hat drei Ordner voll mit Akten bereits an die Staatsanwaltschaft Ulm übermittelt. Schon kommende Woche könnte Anklage erhoben werden. Während bei der Frage nach der Schuldfähigkeit des Beschuldigten offensichtlich weitestgehend Klarheit herrscht, steht hinter dem Motiv weiter ein Fragezeichen.
Nadine Schmelzer ist Sprecherin der Staatsanwaltschaft Ulm, die 33-jährige Staatsanwältin betreut aber auch den Fall. "Kein alltäglicher", wie sie sagt. "Man muss versuchen, Distanz wahren zu können." Zwar wolle sie die Arbeit nicht mit nach Hause nehmen. Doch manchmal würden sie die Fälle wieder einholen. Zum Beispiel dann, wenn die Sachen am Abend im Fernsehen gezeigt werden. Schlaflose Nächte habe sie deshalb aber keine.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Das Empfinden der meisten Menschen ist dies: Nach jedem grausamen Mord von Flüchtlingen wird sofort ein psychischer Ausnahmezustand des Täters angenommen, kommt bei jeder Meldung. Und dann der Hinweis auf die vermeintliche verminderte Schuldfähigkeit. Geht doch mal raus auf die Strasse und fragt die Leute.................................................
Meine Meinung ist diese: Zum Beispiel der Somalier, der letztes Jahr drei Frauen in Würzburg die Kehle durchgeschnitten hat:
Natürlich kann so einer nicht normal ticken! Ist das aber ein Grund für fehlende Schuldfähigkeit............................???
>>VonMichael K. vor 38 Min.
Richard M. Bevor Sie zu sehr auf Täterschutz eingehen. Die 14-jährigen Ece hatte auch Menschenrechte.<<
Das unterscheidet Zivilisierte von Barbaren. Dass man aus der Wut über ein Verbrechen nicht alle Menschenrechte über Bord wirft. Wir haben keine Lynchjustiz. Unsere Gesetze gelten für alle! Für Täter - und auch für Hetzer und Rassisten!
Raimund Kamm
Frau Kamm,
Ich verstehe Ihre Antwort in Bezug zu meinem Kommentar nicht.
>>VonViktoria R. 13:26 Uhr
"Dass sich immer mehr eine Art Rambo- und Rachementalität breitmacht, ist äußerst bedauerlich".Ich würde sie gern mal hören, wenn ihre Tochter oder Enkelin mit dem Messer totgemetzelt worden wäre.<<
Nicht die Eltern fordern hier eine ungesetzliche Bestrafung. Sondern Menschen mit Rambo- und Rachementalität, die zudem solche Verbrechen fast ausschließlich durch eine rassistische Brille betrachten. Die sich also hier empören, wenn Ausländischstämmige die Täter sind.
Raimund Kamm
Es gibt 2 Möglichkeiten:
1. Schuldig wird in Abschiebehaft genommen und kommt durch die "Drehtür" wieder zurück nach Deutschland.
oder
2. Schuldunfähig, kommt in eine Anstalt und kommt in absehbarer Zeit wieder frei.
Alles klar?
Die dritte Möglichkeit wäre, Sie drücken noch mal die Schulbank um unsere Gesetze und Menschenrechte zu verstehen. Allerdings gibt es noch genügend Länder, bei denen Menschenrechte mit Füßen getreten werden.
Richard M.
Bevor Sie zu sehr auf Täterschutz eingehen. Die 14-jährigen Ece hatte auch Menschenrechte.
@ Michael K.
Es geht nicht um Täterschutz, sondern darum, dass Gesetze für alle gelten. Und wenn das StGB vorschreibt, dass die Schuldfähigkeit zu prüfen ist, dann gilt das für alle. Damit spricht niemand einem Opfer die Menschenrechte ab. Schlimm genug, was passiert ist, doch die einseitige Betrachtungsweise des Täters entspricht eben nicht dem Gesetz. Da geht es um unterschwelligen bis ganz offenen Rassismus.
Gar nichts ist klar. Das ständige Gehetze hilft weder den Opfern noch deren Angehörigen. Es befriedigt lediglich Ihre eigenen Hassgefühle und zeigt die fehlende Kenntnis der Grundlagen, auf denen unsere Rechtsprechung basiert.
Frau Reichenauer,
Normalerweise schreibe ich nie etwas in solchen Diskussionen, weil im schlimmsten Fall kommen Beleidigungen, Verleumdungen bei raus, die im schlimmsten Fall dann noch bei der Justiz landen. Da kann ein falscher Satz oder Unterstellung schnell böse Folgen haben.
Aber finden Sie es nicht auch pervers, wenn es hier, bei der Abscheulichkeit des Verbrechens mehr um die Nationalität des Täters geht? Und da ist es egal auf welcher Seite man gerade steht, die Nationalität des Täters steht hüben wie drüben in Vordergrund.
@Michael K.
"Bevor Sie zu sehr auf Täterschutz eingehen. Die 14-jährigen Ece hatte auch Menschenrechte."
Sie wissen ja doch, dass alle Menschen in Deutschland die gleichen Menschenrechte haben. Dann halten Sie sich doch auch daran. Die Zeiten, in denen das in Deutschland nicht so war sind Gott sei Dank längst vorbei. Es scheint, dass dies noch nicht alle geschnallt haben.
Herr Richard M.
Gottseidank halte ich mich IMMER an die Menschenrechte!
Die betroffenen Eltern haben deutlich mehr Format gezeigt als Sie. Im übrigen: ich plappere nicht, ich schreibe einen Kommentar, der auf ein Gesetz hinweist, das es in der Bundesrepublik Deutschland zurecht gibt. Ihr gehässiges Statement wird diesem Gesetz keinen Schaden zufügen, es zeigt nur, wie sehr diese Straßenkampfmentalität vertreten und verinnerlicht haben.
Den Worten von Jochen H. kann ich mich nur anschliessen.
Das hat aber nichts mit Ausländerfeindlichkeit zu tun.Die
Art der Tat ist entscheidend.
Dann sollten Sie sich nicht solchen Kommentaren wie Jochen H. anschließen. Da geht es sehr wohl um Ausländerfeindlichkeit, denn das Abwägen der Schuldfähigkeit ist im Gesetz verankert und gilt für alle Straftäter. Herr H. kritisiert dieses Gesetz insbesondere bei der Anwendung auf Täter mit Migrationshintergrund.
Warum die Diskussion um die Schuldfähigkeit des mutmasslichen Täters und weitere Motivsuche. Wenn die Beweise für die Tat ausreichen Verurteilung und ab auf Dauer hinter Gittern bzw baldmöglichste Abschiebung in seine Heimat. Bei jedem Täter aus dem Flüchtlingsumfeld wird akribisch nach Gründen gesucht um eine Schuldunfähigkeit zu attestieren. Mord bleibt Mord und basta.
Sie liegen da nicht ganz richtig. Die Prüfung der Schuldfähigkeit ist nicht nur bei Straftätern mit Migrationshintergrund üblich, sie wird ist im Strafgesetzbuch dokumentiert, und zwar für alle Menschen, die dem deutschen Strafrecht unterliegen (§ 20 StGB).
Dies mag für Opfer von Gewalt schwer zu ertragen sein, aber ganz umsonst steht dieser § sicher nicht im Gesetzbuch. Dass sich immer mehr eine Art Rambo- und Rachementalität breitmacht, ist äußerst bedauerlich. Die Gesetzgebung ist zudem für alle gleich und Rechtsprechung ist kein Straßenkampf, sondern beruht auf Grundsätzen, die versuchen, Täter und Opfer gerecht zu werden. Vielleicht sollten Sie auch im Strafgesetz mal zum Thema "Tötungsdelikte" nachlesen, ein Wenig Weiterbildung schadet ja nicht.
"Dass sich immer mehr eine Art Rambo- und Rachementalität breitmacht, ist äußerst bedauerlich"
.
Ich würde sie gern mal hören, wenn ihre Tochter oder Enkelin mit dem Messer totgemetzelt worden wäre.
Da würden sie nicht mehr so verständnisvoll daherplappern.........................
@ Jochen H.
"Bei jedem Täter aus dem Flüchtlingsumfeld wird akribisch nach Gründen gesucht um eine Schuldunfähigkeit zu attestieren. Mord bleibt Mord und basta."
Das ist wieder mal eingebildeter Unsinn. Vor Gericht sind alle gleich und jeder hat das Recht sich zu verteidigen. Es ist auffällig, dass Sie sich bei Straftaten nur auf das Flüchtlingsumfeld stürzen und die Realität außer Acht lassen.
"Bei jedem Täter aus dem Flüchtlingsumfeld wird akribisch nach Gründen gesucht um eine Schuldunfähigkeit zu attestieren."
Das ist der Vorwurf der Strafvereitelung im Amt und natürlich wieder nichts anderes als Hetze gegen unseren Staat und seine Institutionen.
Antwort an die Kritiker: Was ich nur sagen wollte- die Schuldfähigkeit scheint wohl geklärt wie im Artikel erwähnt zu sein, also warum noch weitere Diskussionen zum Thema. Dass das vielleicht sein Anwalt anders sieht mag ja sein; ändern tut das am Mal am Sachverhalt zur Anklage wegen Mordes nichts. Es fällt nur aus , dass insb bei Tätern aus Migranten Kreis besonders auf die Möglichkeit der Schuldunfähigkeit hingewiesen; die Rechtssprechung muss den Sachverhalt klären und danach nimmt der Prozess seinen Verlauf unabhängig ob des Status des Beklagten. Bei Inländers macht man daraus nicht nur so einen Auflauf.