Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Neu-Ulm
  3. Illerkirchberg: Anklage nach Mord an Ece steht bevor: So steht es um die Schuldfähigkeit

Illerkirchberg
17.02.2023

Anklage nach Mord an Ece steht bevor: So steht es um die Schuldfähigkeit

Zwei Mädchen werden vor einer Asylunterkunft in Illerkirchberg angegriffen und mit einem Messer schwer verletzt. Eine 14-Jährige stirbt später im Krankenhaus.
Foto: Michael Kroha (Archivbild)

Plus Die Ermittlungen nach dem Mord an der 14-jährigen Ece in Illerkirchberg stehen kurz vor dem Abschluss. Was ist über das Motiv und die Schuldfähigkeit bekannt?

Bald elf Wochen ist der Mord an der 14 Jahre alten Ece her. Die Ermittlungen zur brutalen Messerattacke von Illerkirchberg stehen nun aber kurz vor dem Abschluss. Die Polizei hat drei Ordner voll mit Akten bereits an die Staatsanwaltschaft Ulm übermittelt. Schon kommende Woche könnte Anklage erhoben werden. Während bei der Frage nach der Schuldfähigkeit des Beschuldigten offensichtlich weitestgehend Klarheit herrscht, steht hinter dem Motiv weiter ein Fragezeichen.

Nadine Schmelzer ist Sprecherin der Staatsanwaltschaft Ulm, die 33-jährige Staatsanwältin betreut aber auch den Fall. "Kein alltäglicher", wie sie sagt. "Man muss versuchen, Distanz wahren zu können." Zwar wolle sie die Arbeit nicht mit nach Hause nehmen. Doch manchmal würden sie die Fälle wieder einholen. Zum Beispiel dann, wenn die Sachen am Abend im Fernsehen gezeigt werden. Schlaflose Nächte habe sie deshalb aber keine.

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .

Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.

18.02.2023

Das Empfinden der meisten Menschen ist dies: Nach jedem grausamen Mord von Flüchtlingen wird sofort ein psychischer Ausnahmezustand des Täters angenommen, kommt bei jeder Meldung. Und dann der Hinweis auf die vermeintliche verminderte Schuldfähigkeit. Geht doch mal raus auf die Strasse und fragt die Leute.................................................

18.02.2023

Meine Meinung ist diese: Zum Beispiel der Somalier, der letztes Jahr drei Frauen in Würzburg die Kehle durchgeschnitten hat:
Natürlich kann so einer nicht normal ticken! Ist das aber ein Grund für fehlende Schuldfähigkeit............................???

18.02.2023

>>VonMichael K. vor 38 Min.
Richard M. Bevor Sie zu sehr auf Täterschutz eingehen. Die 14-jährigen Ece hatte auch Menschenrechte.<<

Das unterscheidet Zivilisierte von Barbaren. Dass man aus der Wut über ein Verbrechen nicht alle Menschenrechte über Bord wirft. Wir haben keine Lynchjustiz. Unsere Gesetze gelten für alle! Für Täter - und auch für Hetzer und Rassisten!

Raimund Kamm

18.02.2023

Frau Kamm,
Ich verstehe Ihre Antwort in Bezug zu meinem Kommentar nicht.

18.02.2023

>>VonViktoria R. 13:26 Uhr
"Dass sich immer mehr eine Art Rambo- und Rachementalität breitmacht, ist äußerst bedauerlich".Ich würde sie gern mal hören, wenn ihre Tochter oder Enkelin mit dem Messer totgemetzelt worden wäre.<<

Nicht die Eltern fordern hier eine ungesetzliche Bestrafung. Sondern Menschen mit Rambo- und Rachementalität, die zudem solche Verbrechen fast ausschließlich durch eine rassistische Brille betrachten. Die sich also hier empören, wenn Ausländischstämmige die Täter sind.

Raimund Kamm

18.02.2023

Es gibt 2 Möglichkeiten:
1. Schuldig wird in Abschiebehaft genommen und kommt durch die "Drehtür" wieder zurück nach Deutschland.
oder
2. Schuldunfähig, kommt in eine Anstalt und kommt in absehbarer Zeit wieder frei.
Alles klar?

18.02.2023

Die dritte Möglichkeit wäre, Sie drücken noch mal die Schulbank um unsere Gesetze und Menschenrechte zu verstehen. Allerdings gibt es noch genügend Länder, bei denen Menschenrechte mit Füßen getreten werden.

18.02.2023

Richard M.
Bevor Sie zu sehr auf Täterschutz eingehen. Die 14-jährigen Ece hatte auch Menschenrechte.

18.02.2023

@ Michael K.
Es geht nicht um Täterschutz, sondern darum, dass Gesetze für alle gelten. Und wenn das StGB vorschreibt, dass die Schuldfähigkeit zu prüfen ist, dann gilt das für alle. Damit spricht niemand einem Opfer die Menschenrechte ab. Schlimm genug, was passiert ist, doch die einseitige Betrachtungsweise des Täters entspricht eben nicht dem Gesetz. Da geht es um unterschwelligen bis ganz offenen Rassismus.

18.02.2023

Gar nichts ist klar. Das ständige Gehetze hilft weder den Opfern noch deren Angehörigen. Es befriedigt lediglich Ihre eigenen Hassgefühle und zeigt die fehlende Kenntnis der Grundlagen, auf denen unsere Rechtsprechung basiert.

18.02.2023

Frau Reichenauer,
Normalerweise schreibe ich nie etwas in solchen Diskussionen, weil im schlimmsten Fall kommen Beleidigungen, Verleumdungen bei raus, die im schlimmsten Fall dann noch bei der Justiz landen. Da kann ein falscher Satz oder Unterstellung schnell böse Folgen haben.

Aber finden Sie es nicht auch pervers, wenn es hier, bei der Abscheulichkeit des Verbrechens mehr um die Nationalität des Täters geht? Und da ist es egal auf welcher Seite man gerade steht, die Nationalität des Täters steht hüben wie drüben in Vordergrund.

18.02.2023

@Michael K.

"Bevor Sie zu sehr auf Täterschutz eingehen. Die 14-jährigen Ece hatte auch Menschenrechte."

Sie wissen ja doch, dass alle Menschen in Deutschland die gleichen Menschenrechte haben. Dann halten Sie sich doch auch daran. Die Zeiten, in denen das in Deutschland nicht so war sind Gott sei Dank längst vorbei. Es scheint, dass dies noch nicht alle geschnallt haben.

18.02.2023

Herr Richard M.

Gottseidank halte ich mich IMMER an die Menschenrechte!

18.02.2023

Die betroffenen Eltern haben deutlich mehr Format gezeigt als Sie. Im übrigen: ich plappere nicht, ich schreibe einen Kommentar, der auf ein Gesetz hinweist, das es in der Bundesrepublik Deutschland zurecht gibt. Ihr gehässiges Statement wird diesem Gesetz keinen Schaden zufügen, es zeigt nur, wie sehr diese Straßenkampfmentalität vertreten und verinnerlicht haben.

18.02.2023

Den Worten von Jochen H. kann ich mich nur anschliessen.
Das hat aber nichts mit Ausländerfeindlichkeit zu tun.Die
Art der Tat ist entscheidend.

18.02.2023

Dann sollten Sie sich nicht solchen Kommentaren wie Jochen H. anschließen. Da geht es sehr wohl um Ausländerfeindlichkeit, denn das Abwägen der Schuldfähigkeit ist im Gesetz verankert und gilt für alle Straftäter. Herr H. kritisiert dieses Gesetz insbesondere bei der Anwendung auf Täter mit Migrationshintergrund.

17.02.2023

Warum die Diskussion um die Schuldfähigkeit des mutmasslichen Täters und weitere Motivsuche. Wenn die Beweise für die Tat ausreichen Verurteilung und ab auf Dauer hinter Gittern bzw baldmöglichste Abschiebung in seine Heimat. Bei jedem Täter aus dem Flüchtlingsumfeld wird akribisch nach Gründen gesucht um eine Schuldunfähigkeit zu attestieren. Mord bleibt Mord und basta.

18.02.2023

Sie liegen da nicht ganz richtig. Die Prüfung der Schuldfähigkeit ist nicht nur bei Straftätern mit Migrationshintergrund üblich, sie wird ist im Strafgesetzbuch dokumentiert, und zwar für alle Menschen, die dem deutschen Strafrecht unterliegen (§ 20 StGB).
Dies mag für Opfer von Gewalt schwer zu ertragen sein, aber ganz umsonst steht dieser § sicher nicht im Gesetzbuch. Dass sich immer mehr eine Art Rambo- und Rachementalität breitmacht, ist äußerst bedauerlich. Die Gesetzgebung ist zudem für alle gleich und Rechtsprechung ist kein Straßenkampf, sondern beruht auf Grundsätzen, die versuchen, Täter und Opfer gerecht zu werden. Vielleicht sollten Sie auch im Strafgesetz mal zum Thema "Tötungsdelikte" nachlesen, ein Wenig Weiterbildung schadet ja nicht.

18.02.2023

"Dass sich immer mehr eine Art Rambo- und Rachementalität breitmacht, ist äußerst bedauerlich"
.
Ich würde sie gern mal hören, wenn ihre Tochter oder Enkelin mit dem Messer totgemetzelt worden wäre.
Da würden sie nicht mehr so verständnisvoll daherplappern.........................

18.02.2023

@ Jochen H.

"Bei jedem Täter aus dem Flüchtlingsumfeld wird akribisch nach Gründen gesucht um eine Schuldunfähigkeit zu attestieren. Mord bleibt Mord und basta."

Das ist wieder mal eingebildeter Unsinn. Vor Gericht sind alle gleich und jeder hat das Recht sich zu verteidigen. Es ist auffällig, dass Sie sich bei Straftaten nur auf das Flüchtlingsumfeld stürzen und die Realität außer Acht lassen.

18.02.2023

"Bei jedem Täter aus dem Flüchtlingsumfeld wird akribisch nach Gründen gesucht um eine Schuldunfähigkeit zu attestieren."

Das ist der Vorwurf der Strafvereitelung im Amt und natürlich wieder nichts anderes als Hetze gegen unseren Staat und seine Institutionen.

18.02.2023

Antwort an die Kritiker: Was ich nur sagen wollte- die Schuldfähigkeit scheint wohl geklärt wie im Artikel erwähnt zu sein, also warum noch weitere Diskussionen zum Thema. Dass das vielleicht sein Anwalt anders sieht mag ja sein; ändern tut das am Mal am Sachverhalt zur Anklage wegen Mordes nichts. Es fällt nur aus , dass insb bei Tätern aus Migranten Kreis besonders auf die Möglichkeit der Schuldunfähigkeit hingewiesen; die Rechtssprechung muss den Sachverhalt klären und danach nimmt der Prozess seinen Verlauf unabhängig ob des Status des Beklagten. Bei Inländers macht man daraus nicht nur so einen Auflauf.