Wo kein Kläger, da kein Richter – heißt es ja so oft. Und so war es wohl auch an einer Waschanlage im neuen Gewerbegebiet in Nersingen nahe der A7 lange Zeit möglich, auch sonn- und feiertags seinen Wagen zu reinigen. Obwohl es eigentlich nicht erlaubt ist. Doch wie berichtet, fiel es dann doch auf, und der Gemeinderat untersagte es. Der Betreiber der Waschanlage aber wollte das so nicht auf sich sitzen lassen. Er klagte gegen die Gemeinde. Am Verwaltungsgericht (VG) Augsburg ist in der Sache jetzt eine Entscheidung gefallen.
Nersingen