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Ulm: "Corona-Spaziergänge": Können "Rädelsführer" ermittelt werden?

Ulm

"Corona-Spaziergänge": Können "Rädelsführer" ermittelt werden?

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    Am "Corona-Spaziergang" in Ulm nahmen vergangenen Freitag zwischen 2000 und 3000 Menschen teil.
    Am "Corona-Spaziergang" in Ulm nahmen vergangenen Freitag zwischen 2000 und 3000 Menschen teil. Foto: Michael Kroha

    Teilnehmerinnen und Teilnehmer behaupten, die "Corona-Spaziergänge" würden "zufällig" stattfinden. Organisieren würde das niemand. Entsprechend gebe es auch keinen Versammlungsleiter. Schließlich handle es sich dabei um keine Versammlung, sondern lediglich um ein "Frische-Luft-Schnappen". Die Behörden, insbesondere die Ermittlungsbehörden, sehen das aber anders. Und anstatt die nicht angemeldeten Zusammenkünfte durch einen Einsatz der Polizei zu unterbinden, wird insbesondere in Ulm die Strategie verfolgt, die "Rädelsführer" zu ermitteln und sie zur Verantwortung zu ziehen. Doch ist das überhaupt möglich? Wie weit reichen die rechtlichen Mittel?

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