
Prozess zu Illerkirchberg-Mord: Lebenslange Haft für Angeklagten gefordert


Im Prozess um die tödliche Messerattacke in Illerkirchberg werden die Plädoyers gehalten. Staatsanwaltschaft und Nebenklage fordern lebenslange Haft.
Im Fall der Messerattacke von Illerkirchberg, bei der die 14-jährige Ece getötet und ihre 13-jährige Schulfreundin schwer verletzt wurde, ist am Dienstag der Prozess am Landgericht Ulm fortgesetzt worden. Am vierten Verhandlungstag machte der angeklagte Asylbewerber aus Eritrea über seine Verteidigerin Angaben zur Person, nicht aber zur Tat. Zudem haben die Staatsanwältin sowie die Vertreterin und der Vertreter der Nebenklage in ihren Plädoyers eine lebenslange Haft und die Feststellung der besonderen schwere der Schuld gefordert.
Über seine Verteidigerin ließ der Angeklagte wissen, dass er, sobald es ihm möglich ist, das Land verlassen möchte. Entsprechende Dokumente, die das belegen sollen, legte seine Rechtsanwältin Corinna Nagel dem Gericht vor. Zu den Beweggründen, warum er nun wieder ins Heimatland zurück möchte, übersetzte der Dolmetscher den Angeklagten folgendermaßen: "Alles, was ich haben wollte, habe ich nicht bekommen." Gemeint sei damit vor allem ein Pass.
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen. Wenn Sie bereits PLUS+ Abonnent sind, .
Dieser Artikel ist hier noch nicht zu Ende, sondern unseren Abonnenten vorbehalten. Ihre Browser-Einstellungen verhindern leider, dass wir an dieser Stelle einen Hinweis auf unser Abo-Angebot ausspielen. Wenn Sie weiterlesen wollen, können Sie hier unser PLUS+ Angebot testen.
Die Diskussion ist geschlossen.
Ich finde es immer wieder interessant, dass wir über eine lebenslange Freiheitsstrafe reden, wenn definitiv und gesetzlich nur eine Strafe maximal von 15 Jahren gemeint und möglich ist. Ganz davon abgesehen, dass dann noch die vorzeitige Entlassung bei guter Führung möglich ist.
Möglich ist aber auch die lebenslange Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt – also Sicherheitsverwahrung – bei besonderer Schwere der Schuld. Das darf in diesem Zusammenhang auch nicht fehlen.
Weil das Bundesverfassungsgericht entschieden hat, dass eine echte lebenslange Haftstrafe bis zum Tod des Gefangen mit dem Grundgesetz und der Menschenwürde nicht vereinbar ist.
>>Ich finde es immer wieder interessant, dass wir über eine lebenslange Freiheitsstrafe reden, wenn definitiv und gesetzlich nur eine Strafe maximal von 15 Jahren gemeint und möglich ist. Ganz davon abgesehen, dass dann noch die vorzeitige Entlassung bei guter Führung möglich ist.<<
Ich zitiere der Einfachheit halber mal Wikipedia: "Unter einer lebenslangen Freiheitsstrafe versteht man in Deutschland einen Freiheitsentzug auf unbestimmte Zeit. Nach frühestens 15 Jahren kann die Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden, in diesem Fall dauert die Bewährungszeit 5 Jahre"
Ihr Beitrag geht also völlig an den Tatsachen vorbei, aber das ist ja nicht das erste mal so
Nein. Die Dauer der lebenslangen Freiheitsstrafe ist unbegrenzt. Sie kann aber nach 15 Jahren auf Bewährung ausgesetzt werden. Liegt eine besondere Schwere der Schuld vor gehts weiter mit gesiebter Luft. U.a. hier nachzulesen: https://www.juraforum.de/lexikon/lebenslange-freiheitsstrafe
Unabhängig davon, ob jetzt 15, 20 oder wie viele Jahre auch immer jemand bei Lebenslang im Gefängnis sitzt, sollte jeder doch die Möglichkeit haben, irgendwann eine Chance zu bekommen, wieder ein Leben in Freiheit zu bekommen. Wichtig sind für mich Themen wie Resozialisierung und Wiederholungsgefahr. Was bringt es dem Statt und der Bevölkerung, wenn jemand mit 25 jemanden anderen leider ermordet hat und dann 40, 50 oder 60 Jahre im Gefängnis sitzt. Rache? Vergeltung? Abschreckung?
Bezogen auf diesen Fall, schließe ich Abschreckung aus, weil das dem "Mörder" sicherlich in dem Moment der Tat nicht bewusst oder sogar egal ist. Und die Kosten der echten lebenslangen Strafe kann man sich sparen. Nach 20 Jahren abschieben oder in seinem Heimatland ins Gefängnis und gut ist. Deshalb wird das Opfer auch nicht mehr lebendig, wenn er bis zum Tod im Gefängnis sitzt.
Außerdem ist es nicht echte Größe, wenn man auch Tätern eine Chance gibt?