Das Landgericht Ulm hat im sogenannten Macheten-Prozess am Montag drei Männer und eine Frau wegen Raubs, gefährlicher Körperverletzung, Drogenbesitzes und Nötigung zu Bewährungsstrafen verurteilt. Die 1. Große Strafkammer unter Vorsitzendem Richter Michael Lang sah es als erwiesen an, dass das Quartett am 14. Februar gemeinsam einen Überfall auf eine Wohngemeinschaft in der Weil einer der überfallenen Bewohner die vier anschließend mit einer Machete auf die Straße verfolgte, erregte der Fall in der Öffentlichkeit großes Aufsehen. Dabei spielte diese Waffe im Prozess nur eine untergeordnete Rolle. Zwei wesentliche Fragen blieben ungeklärt.
Ulm