Georg Schabert will sich Zeit lassen, bevor er zusammen mit seinem Anwalt darüber entscheidet, ob er gegen den Planfeststellungs- beschluss der Regierung von Schwaben für den ersten Bauabschnitt des geplanten dreispurigen Ausbaus der B25 zwischen Nördlingen und Möttingen (wir berichteten) Klage beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof in München einreicht. Bis Mitte November hat er noch Bedenkzeit. Bis dahin läuft die Klagefrist. Würde sich der Nördlinger Landwirt dazu entschließen, käme es bei dem Straßenbauprojekt zu einer erheblichen zeitlichen Verzögerung, sagte Bauoberrat Stefan Greinender, vom Staatlichen Bauamt Augsburg gestern gegenüber unserer Zeitung. „Dann ist ein Baubeginn im Jahre 2018 mit Sicherheit kein Thema.“
Nördlingen