Wildunfälle: Das rät die Versicherung
Auf den Landstraßen ist wegen der Brunftzeit Vorsicht geboten. Diese Ratschläge gibt eine Versicherung bei Unfällen.
Nicht nur im Herbst, auch jetzt sollten Autofahrer vorsichtig über Landstraßen und Autobahnen fahren. Denn momentan ist Brunftzeit für das Wild und damit steigt das Risiko von Wild-Unfällen. „Dabei können die Schäden am eigenen Fahrzeug beachtlich sein“, sagt Karl Aumiller, Sprecher des Bezirksverbandes Augsburg im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) einer Pressemitteilung zufolge. „Doch die meisten sind über die Teil- oder Vollkaskoversicherung abgedeckt. Zur Vermeidung von Schwierigkeiten sollten Wildschäden aber unverzüglich bei der Polizei oder der Forstbehörde gemeldet werden und natürlich auch bei der Versicherung oder dem betreuenden Versicherungsvermittler.“ Nach einem Wildunfall ist es erforderlich, dass die Polizei oder die Forstbehörde eine sogenannte Wildschadensbescheinigung ausstellt, nur bei Kleinschäden kann darauf verzichtet werden.
Im Rahmen der Teilkasko werden aber nur Fahrzeugschäden ersetzt, die durch einen Zusammenstoß des Fahrzeugs mit Haarwild, definiert nach dem Bundesjagdgesetz, entstanden sind. Zum Haarwild gehören beispielsweise Wildschweine und Hirsche. Unfälle mit Federvieh sind nicht bei allen Versicherungen eingeschlossen, auch nicht Schäden durch Pferde und Ziegen. „Durch die Vielzahl der Teilkasko-Tarife gibt es aber inzwischen auch ‚Teilkasko-light’-Versicherungen, die selbst Schäden durch Haarwild nicht regulieren“, sagt Aumiller, „und solche, die Kollisionen mit Tieren erst bei Zusatzbeiträgen einschließen.“
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