Der Angeklagte im Prozess um den toten Buben aus Bopfingen ist wegen Totschlags in Tateinheit mit der schweren Misshandlung Schutzbefohlener zu einer Haftstrafe von 14 Jahren verurteilt worden. Der Vorsitzende Richter Bernhard Fritsch schildert, dass die Kammer „nicht den Hauch eines Zweifels“ an der Täterschaft des Angeklagten habe.
Ellwangen/Bopfingen