Weil das Gericht den Fehler bei einem 49-Jährigen aus einer Riesgemeinde sieht und nicht bei der Aufsichtsbehörde, muss der Landwirt auf rund 3000 Euro Fördergeld verzichten. Der Mann, der gegen einen entsprechenden Bescheid geklagt hatte, zog diese Klage am Ende einer Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht in Augsburg zurück, das Verfahren wurde eingestellt. Der Landwirt soll im Herbst 2020 im Zuge regulärer Feldarbeit unberechtigt auch Randstreifen an seinen Äckern gegen Unkraut „abgespritzt“ haben.
Donau-Ries/Augsburg