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Megaupload-Gründer: Auslieferung rechtens: Kim Dotcom scheitert mit Berufung

Megaupload-Gründer

Auslieferung rechtens: Kim Dotcom scheitert mit Berufung

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    Der gebürtige Kieler Kim Dotcom lebt seit vielen Jahren in Neuseeland. Eine Auslieferung an die USA wäre rechtens, so das Berufungsgericht in Wellington.
    Der gebürtige Kieler Kim Dotcom lebt seit vielen Jahren in Neuseeland. Eine Auslieferung an die USA wäre rechtens, so das Berufungsgericht in Wellington. Foto: Geraldine Clermont, dpa (Archiv)

    Der deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom kann an die USA ausgeliefert werden. Das entschied das oberste Berufungsgericht in der australischen Hauptstadt Wellington. Gegen vorherige Richtersprüche war Dotocom in Berufung gegangen. So auch jetzt: Gegen den neuerlichen Beschluss will Dotcoms Anwaltsteam nun vor den Obersten Gerichtshof Neuseelands ziehen.

    Kim Dotcom kann ausgeliefert werden: Das ist der Megaupload-Gründer

    Dotcom stammt aus Kiel und wurde unter seinem ursprünglichen Namen Kim Schmitz in der deutschen Hackerszene bekannt, bevor er ihn offiziell in Kim Dotcom ändern ließ. Seine Tauschplattform "Megaupload" wurde 2012 nach FBI-Ermittlungen abgeschaltet. Über das Portal wurden laut Vorwürfen der US-Ankläger massenhaft illegale Kopien von Filmen und Musik verbreitet. Dotcom hatte den Ermittlern zufolge 2010 ein Einkommen von 48 Millionen Dollar.

    Spielkind und Provokateur: Das ist Kim Dotcom

    Als Kim Schmitz mischte er den neuen Markt auf. Inzwischen nennt er sich Kim Dotcom - und wird als schillernder Internetunternehmer von den US-Behörden verfolgt.

    Angefangen hat alles in Kiel, wo er 1974 geboren wurde. Hier erlebte Kim - damals war sein Nachname noch Schmitz - eine harte Kindheit, wie er in seiner Biografie berichtet. So sei er von seinem Vater misshandelt worden.

    Als er sechs Jahre alt war, zog er mit seiner finnischen Mutter aus. Kim besuchte die Hauptschule, interessierte sich aber vor allem für Computer.

    Mit Hacker-Erfolgen wurde er schnell in der Szene bekannt.

    Unter dem Namen Kim Schmitz zählte er in der Euphorie um den Neuen Markt zu den schillernden Figuren der jungen Internet-Wirtschaft.

    Der Jungunternehmer gründete verschiedene Computerfirmen und hinterließ - wie in vielen anderen Fällen in dieser Zeit - einige unglückliche Investoren.

    Wegen seiner Geschäfte geriet er ins Visier deutscher Fahnder. Die folgende Berichterstattung kränkte ihn. Er sei fertig mit Deutschland, sagte er damals öffentlich.

    Schließlich zog Dotcom ein neues Projekt in Hongkong und Neuseeland hoch. Das Flaggschiff war Megaupload.

    Bei Megaupload verdiente Dotcom Geld mit Werbung und dem Verkauf von Premium-Paketen für schnellere Downloads. US-Ermittlern zufolge hatte er 2010 ein Einkommen von 48 Millionen Dollar.

    Mit dem Geld finanzierte er sich sein Leben als exzentrisches Spielkind. Er sammelte Luxusautos, eine Zeit lang führte er die Weltrangliste in dem Ego-Shooter «Call of Duty» an

    Im Januar 2012 stürmten Spezialeinheiten seine Villa. US-Behörden werfen ihm sowie drei seiner Vertrauten Urheberrechts-Verletzungen in großem Stil vor.

    "Wir haben jetzt von drei verschiedenen Gerichten drei verschiedene Rechtsauslegungen zu hören bekommen", kritisierte Dotcoms Anwalt Ira Rothken. "Eines davon war überzeugt, dass überhaupt kein Copyright-Verstoß vorliegt." Rothken gab sich deshalb überzeugt, den Rechtsstreit am Ende zu gewinnen.

    Kim Dotcom will neuen Fileshop launchen

    Mit Megaupload generierten Dotcom und seine Partner Millioneneinnahmen aus Werbung und Kundenabonnements. Gerichtsunterlagen zufolge rangierte Megaupload zeitweise auf Platz 13 der beliebtesten Webseiten - und verursachte vier Prozent des gesamten Internetverkehrs.

    Der deutsche Internetunternehmer Kim Dotcom stellte im Interview mit Spiegel Online ein neues Web-Angebot vor. Demnach will der in Neuseeland lebende Dotcom einen Fileshop launchen. "Unser Fileshop ermöglicht jedem, der interessanten Content besitzt, diese Inhalte selbst zu vermarkten, ohne über Drittanbieter zu gehen", sagte er. Ob die Internetseite dabei illegal genutzt werde, liege nicht in seiner Verantwortung. (dpa/AZ)

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