Gesetz soll Hundehalter zweimal täglich zum Gassigehen verpflichten
Eine Stunde Gassigehen am Tag wird für Hundehalter wohl Pflicht: Ein geplantes Gesetz soll dafür sorgen, dass Hunde genug Auslauf bekommen.
Er dürfte jedem Hundebesitzer zur Genüge bekannt sein: der Hundeblick. Die Aufforderung zur gemeinsamen Gassirunde scheint den vierbeinigen Mitbewohnern rund um die Uhr ins Gesicht geschrieben zu sein. Dass jeder Hundehalter dazu angehalten ist, seinem Tier ausreichend Auslauf zu gewähren, sollte eigentlich klar sein. Nun will Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) diese Pflicht in einer Verordnung festhalten und Halter unter anderem dazu veranlassen, ihrem Tier mindestens zweimal täglich für insgesamt mindestens eine Stunde Auslauf im Freien außerhalb eines Zwingers zu geben.
Klöckner äußerte sich dazu am Montag: "Haustiere sind keine Kuscheltiere - ihre Bedürfnisse müssen berücksichtigt werden." Mit einem Spaziergang oder Auslauf im Garten, soll demnach sichergestellt werden, dass Hunde "genug Bewegung bekommen und nicht zu lang alleingelassen werden."
Gassigehen als Pflicht: Hunde brauchen Kontakt zu Herrchen und Frauchen
Den Vorstoß der Bundeslandwirtschaftsministerin bewertet Marianne Ruß, Vorsitzende des bayerischen Landesverbands für das Hundewesen, positiv. "Der persönliche Kontakt zum Hundeführer ist unbedingt nötig", sagte sie unserer Redaktion. Besonders in Zeiten der Corona-Pandemie beobachte sie einen Zuwachs an Hundehaltern, die sich oft den Bedürfnissen der Tiere nicht bewusst seien. "Wer sich einen Hund hält, der hat auch die Verantwortung zu tragen."
Das bedeutet, auch berufstätige Hundehalter müssen mit ihrem Vierbeiner Gassigehen, wenn der Hund sich nicht im eigenen Garten austoben kann. Wem die Zeit fehlt, dem rät Ruß: "Suchen Sie sich eine Person, die sich um den Hund kümmert." Die Bezugsperson auf Zeit könne eine professionelle Pflegestelle für tagsüber sein, aber auch Menschen aus dem persönlichen Umfeld.
Wichtig sei außerdem, dass das Tier seinen Auslauf nicht nur im Garten erhält. "Jeder Hund braucht seine sozialen Kontakte und muss viel kennenlernen", so Ruß. Sie selbst habe ihre Welpen schon mit drei Wochen auf die Wiese gesetzt und die "hatten draußen die höchste Freude."
Züchter müssen vier Stunden täglich mit den Welpen verbringen
Klöckners Entwurf, der am Montag an Länder und Fachverbände ging und ab Anfang des nächsten Jahres gelten soll, sieht neben mehr Auslauf auch strengere Regeln für Hundezüchter vor: Höchstens drei Würfe gleichzeitig darf ein Züchter dann betreuen. Außerdem muss er sich mindestens vier Stunden am Tag mit den Welpen beschäftigen.
Diese Vorgaben entsprechen, so die Bundeslandwirtschaftsministerin, neuen Erkenntnissen von Experten, wonach Hunde eine möglichst geringe Zeit alleine zuhause sein sollten. "Ich finde die Aktion gut", sagte Ruß. Ihr Verein habe zwar sehr strenge Regeln für die Zucht, "aber besonders die Hinterhofzüchter machen uns zu schaffen."
Weiterhin verbietet Klöckner in ihrer Verordnung eine dauerhafte Anbindehaltung von Hunden - wie zum Beispiel bei Hofhunden an der Kette. An dieser Stelle kritisiert Ruß die Bundeslandwirtschaftsministerin und prophezeit: "Genauso wie bei dem Verbot von Würgehalsbändern gibt es da immer Schlupflöcher."
Wie soll die Verordnung durchgesetzt werden?
Wie also sollen die geplanten Regeln zum Tierschutz überhaupt kontrolliert werden? Der Deutschen Presse Agentur sagte eine Sprecherin der Ministerin, dafür seien die Behörden der Länder zuständig. Diese würden aber sicherlich nicht bei jedem Hundebesitzer klingeln und fragen, ob er schon mit dem Hund draußen war. Es gehe vor allem um die Zwingerhaltung von Hunden. Denn auch Gebrauchshunde, wie zum Beispiel Polizeihunde, die häufig im Zwinger gehalten werden, "brauchen ihre Freizeit und Erholung", sagte Marianne Ruß. (mit dpa)
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Kriegt der Hund dann einen Kilometerzähler oder eine App, damit man das auch kontrollieren kann? Gesponsert von wem? Von dieser Ministerin ist man ja viel heiße Luft gewöhnt …
Klöckner und KEINE Freiwilligkeit? Fehlt nur noch das dem Scheuer was gelingt.
Eigentlich sollte das selbstverständlich sein. Genauso wie einen Hund nicht fast täglich stundenlang allein zu lassen.
Sollte man einen Art Intelligenz Test für Bundesminister einführen? Unglaublich!
Und wer achtet darauf, dass die Hunde in den Tierheimen den nach dem neuen Gesetz zustehenden Auslauf bekommen? Die kommen doch jetzt schon nicht ansatzweise genug raus. Und die Tierheim-Betreiber sind ja professionell, die müssten ja noch viel mehr darauf achten, dass die Tiere artgerecht gehalten werden.
Frau Klöckner sollte sich vllt. mal um die Tiere kümmern, denen es unter ihrer Ministerschaft nach wie vor wirklich mies geht.
Es ist unfassbar, dass diese Ministerin, um von den Misständen bei der Massentierhaltung abzulenken sich nun auf die Haustiere kapriziert. Da gibt es gewiss auch manches, was es nicht geben sollte. Anbindehaltung verbieten, gerne. Reine Zwingerhaltung ebenso. Das Ausbeuten von Hündinnen zur Welpenproduktion, aber sicher doch. Aber ausgerechnet Gassigehen steht ganz oben auf der Liste, vergessend, dass allüberall Leinenpflicht eingefordert wird, was den sog. Auslauf sowieso stark einschränkt.
Sie haben vollkommen recht. Wenn ich da an die vielen älteren Menschen denke, die ihren Hund lieben aber auch öfters schlecht zu Fuß sind. Ganz anders sieht die Sache bei bewusster Tierquälerei aus, aber dafür gibt es schon genügend Vorschriften und Gesetze.
Und wer soll das kontrollieren? Eine App? oder der Blockwart?
Im aktuellen Spiegel ist von einem Coronoa-Blockwart die Rede (das sind die, die auf die Unvermummten Jagd machen) - jetzt kommt halt noch ein Köter-Blockwart.
Ich war schon immer der Meinung, dass Hunden mehr Freilauf gegeben werden muss. Schön, dass man so etwas hier lesen kann. Es grüßt ein Mops- und Dackelliebhaber