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Corona-Bußgeld zurückfordern: Wie geht das?

Nach Urteil

Corona-Bußgeld in Bayern zurückfordern: Wie geht das?

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    In Bayern wurden während der Corona-Pandemie Bußgelder verteilt. Die können sich manche Betroffene jetzt zurückholen.
    In Bayern wurden während der Corona-Pandemie Bußgelder verteilt. Die können sich manche Betroffene jetzt zurückholen. Foto: Nicolas Armer, dpa (Symbolbild)

    Im Frühjahr 2020, in der Hochphase der Corona-Pandemie, hat die bayerische Staatsregierung eine Ausgangssperre verhängt. Diese Maßnahme hat das Bundesverwaltungsgericht schon Ende 2022 für unverhältnismäßig erklärt. Jetzt steht fest: Wer damals gegen die Ausgangsbeschränkung verstoßen hat, erwischt und zur Kasse gebeten wurde, kann das Corona-Bußgeld nun zurückfordern. Das teilte Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) mit. 

    Und diese Nachricht dürfte viele Menschen freuen. Denn wie der Bayerische Rundfunk berichtet, wurden laut Gesundheitsministerium 22.076 Bußgelder wegen Verstößen gegen ebendiese Ausgangsbeschränkung verhängt. Doch wie können Betroffene sich ihr Geld nun zurückholen? Alle Informationen im Überblick.

    Corona-Bußgeld zurückfordern: Wie wird der Antrag gestellt?

    Laut Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) soll beim Thema Rückzahlungen "auf ein möglichst einfaches Vorgehen" gesetzt werden. Konkret heißt das nach Angaben des Ministeriums: Betroffene können die Rückzahlung mit einem formlosen Schreiben beantragen. Gesendet werden sollte dieses je nach Fall entweder an die zuständige Kreisverwaltungsbehörde oder aber an die zuständige Justizbehörde. Holetschek betont: "Die Anträge auf Rückzahlung werden nun unbürokratisch abgearbeitet."

    Nach Angaben des Gesundheitsministeriums sollten sich Betroffene, deren Bußgeld per Bußgeldbescheid verhängt wurde, bei der Kreisverwaltungsbehörde, die den Bescheid erlassen hat, melden. Alternativ könnte das formlose Schreiben auch direkt an die, für die jeweilige Kreisverwaltungsbehörde zuständige Bezirksregierung geschickt werden. 

    Wenn ein Bußgeld aber von einem Gericht in Form einer "rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung in der Sache" verhängt wurde, ist die Justizbehörde zuständig. Sie entscheidet darüber, ob das Bußgeld zurückgezahlt wird. Das Ministerium schreibt: "In diesen Fällen wird empfohlen, den Antrag bei dem

    Corona-Bußgeld zurückholen: Wer kann einen Antrag stellen?

    Eine Chance auf Rückzahlung hat nicht jeder, der ein Corona-Bußgeld gezahlt hat. Die Ausgangssperre war in Bayern nach der entsprechenden Corona-Verordnung von 1. bis 19. April 2020 in Kraft. Nur wer aufgrund von Verstößen in diesem Zeitraum zur Kasse gebeten wurde, kann einen Antrag auf Rückzahlung stellen. 

    Zudem werden nach Angaben des bayerischen Gesundheitsministeriums nur bestimmte Bußgelder zurückgezahlt. Wer die eigenen vier Wände beispielsweise verlassen habe, um mit anderen eine "Corona-Party" zu feiern, erhält keine Rückerstattung. "Dies ist auch ein Zeichen an alle Menschen, die sich nach den Regeln der Infektionsschutzmaßnahmenverordnung verhalten haben", sagt der bayerische Gesundheitsminister. Doch in welchen Fällen kann ein Antrag gestellt werden?

    Während der Corona-Ausgangsbeschränkung war es in Bayern nur mit "triftigen Gründen" erlaubt, die eigene Wohnung zu verlassen. Gemeint waren beispielsweise der Weg zur Arbeit, Arzt- und Apothekenbesuche, notwendige Einkäufe in Supermärkten und Drogerien, der Weg zur Lebenspartnerin oder zum Lebenspartner, zu alten und kranken Menschen oder solchen mit Einschränkungen, der Spaziergang mit dem Hund sowie Sport oder Bewegung an der frischen Luft. Erlaubt war das allerdings nur alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes. Nur wer gegen diese Punkte verstoßen hat und deshalb ein Bußgeld zahlen musste, kann jetzt einen Antrag auf Rückerstattung stellen. 

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