
Corona-Regeln in Hamburg: Was gilt im März 2023?

Seit Herbst gibt es angepasste Corona-Regeln. Doch mancherorts fielen die Quarantäne-Regeln und die Maskenpflicht im ÖPNV schnell. Und in Hamburg? Die aktuellen Bestimmungen im Februar.
Der Winter ist da - und damit angepasste Corona-Regeln in Deutschland. Um eine neue Infektionswelle zu verhindern, wurden zum 1. Oktober die gültigen Pandemie-Bestimmungen abgewandelt. Durch die Verschärfung der Maßnahmen soll der Schutz von vulnerablen Gruppen im Herbst und Winter verbessert werden, so die Bundesregierung auf ihrer Webseite.
Die Corona-Maßnahmen gelten vorerst bis zum 7. April 2023, dann sollen sie entgültig fallen. Sie wurden in in zwei Stufen unterteilt – die sogenannten "Winterreifen" und "Schneeketten". Letztere greifen in den einzelnen Bundesländern, wenn sich die Lage verschärft und eine konkrete Gefahr für das Gesundheitssystem besteht. Ein Teil der Regeln wurde bundesweit festgelegt, über andere Maßnahmen können die Länder selbst entscheiden.
Einen Überblick über aktuelle Corona-Regeln in Hamburg im März 2023 lesen Sie hier.
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Corona-Regeln in Hamburg im März 2023: Maskenpflicht an bestimmten Orten
Seit dem 1. Oktober gilt bundesweit ein Corona-Basisschutz, der zu Neujahr jedoch gelockert wurde. Seit Donnerstag, den 2. Februar, ist die Pflicht zum Tragen einer Maske im Fernverkehr aufgehoben.
Doch ab 1. März werden die bundesweiten Regeln gelockert. Das Bundeskabinett hat dazu die sogenannte "Erste Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung" beschlossen. Das heißt konkret: Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen müssen sich nicht mehr testen lassen, die Maskenpflicht entfällt für sie.
Die einzige Maskenpflicht, die dann bis 7. April weiterhin greift, gilt für Besucher in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen.
Außerdem betont die Bundesregierung, dass das Hausrecht der Gesundheitseinrichtungen von dem Beschluss unberührt bleibe. Die Einrichtungen könnten nach den Begebenheiten vor Ort entscheiden, welche Schutzmaßnahmen insbesondere für die vulnerablen Gruppen notwendig sind.
Corona-Regeln im März 2023: Verschärfungen sind möglich
Die Bundesländer können zusätzlich zu der bundesweit verschärften Maskenpflicht seit Oktober eigenständig weitere Corona-Maßnahmen einführen, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten. Folgende zusätzliche Regeln wären möglich:
- Innenräume: In Innenräumen könnte eine Pflicht für medizinische oder FFP2-Masken eingeführt werden.
- Schulen und Kitas: Die Länder können eine Testpflicht an Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie eine Maskenpflicht in Schulen ab dem fünften Schuljahr vorschreiben.
- Asylbewerberunterkünfte, Obdachlosenunterkünfte und Hafteinrichtungen: Auch hier kann eine Testpflicht durchgesetzt werden.
Corona-Regeln in Hamburg im März 2023: Änderung bei Veranstaltungen?
Stellt die Hamburger Regierung eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur für das gesamte Bundesland oder eine bestimmte Region fest, könnte sie folgende weitere Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie einführen:
- Veranstaltungen: Die Länder können eine Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich vorschreiben, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann. Ebenso soll eine Maskenpflicht mit den genannten Ausnahmeregelungen bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen gelten. Zudem kann eine Personenobergrenze für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen festgelegt werden.
- Restaurants, Bars, Kultur- und Freizeitbereich und Sport: Auch hier könnte eine Maskenpflicht eingeführt werden. Es soll dabei aber eine Ausnahme geben. Wer über einen Testnachweis verfügt, soll von der Maskenpflicht ausgenommen sein. Die Länder können diese Ausnahme auf Personen ausweiten, die nachweisen können, dass sie frisch geimpft oder genesen sind.
Corona-Regeln Hamburg im März 2023: Isolationspflicht und Quarantäne
Wer sich mit dem Coronavirus infiziert hat, musste sich in Hamburg bis Ende Januar mindestens für fünf Tage in Quarantäne begeben. Im Februar entfiel diese Isolationspflicht. Dennoch wird betont, dass jeder Erkrankte zu Hause bleiben solle - unabhängig von der Krankheit.
Corona-Regeln Hamburg im März 2023: Maskenpflicht im ÖPNV gilt nicht mehr
Im öffentlichen Personennahverkehr muss seit Anfang Februar keine Maske mehr getragen werden. Es liegt also nun in der Eigenverantwortung jedes Einzelnen, ob er in Bus, Bahn oder Taxi Mund und Nase bedeckt.
In Einrichtungen des Gesundheitswesens muss dagegen weiterhin eine FFP2-Maske getragen werden. Gleiches gilt für Besucher von Einrichtungen für vulnerable Gruppen wie Krankenhäuser und Pflegeheime - in diesen Fällen wird auch ein negativer Test verlangt.