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Corona-Regeln Rheinland-Pfalz: Maßnahmen im März 2023

Überblick

Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz: Bestehende Maßnahmen im März 2023

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    Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz: Das Bundesland lässt immer mehr Schutzmaßnahmen fallen.
    Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz: Das Bundesland lässt immer mehr Schutzmaßnahmen fallen. Foto: Sven Hoppe, dpa (Symbolbild)

    Der Winter ist bald schon überstanden und die befürchtete Corona-Welle blieb aus. Ganz im Gegenteil, das Land diskutiert über das Ende der Pandemie. Dennoch gelten seit Oktober rechtsbindende Corona-Regeln in Deutschland. Ziel der Maßnahmen ist nach wie vor insbesondere der Schutz von vulnerablen Gruppen im Herbst und Winter.

    Die neuen Corona-Regeln gelten vorerst bis zum 7. April 2023. Danach sollen alle Regeln laut Bundesregierung endgültig fallen.

    Sie sind in zwei Stufen unterteilt – die sogenannten "Winterreifen" und "Schneeketten". Letztere greifen, wenn sich die Lage verschärft und eine konkrete Gefahr für das Gesundheitssystem besteht. Teilweise gelten die Regeln bundesweit, über manche Maßnahmen können die Länder allerdings selbst entscheiden.

    Wir bieten einen Überblick der Maßnahmen, die im Februar in Rheinland-Pfalz gelten.

    Corona-Regeln Rheinland-Pfalz im Februar 2023: Wo überall gilt die FFP2- Maskenpflicht?

    Seit dem 1. Oktober gilt in Rheinland-Pfalz - wie auch bundesweit - ein Corona-Basisschutz, der zu Neujahr außerdem gelockert wurde. Seit Februar ist etwa die Pflicht zum Tragen einer Maske im Fernverkehr aufgehoben.

    Ab 1. März werden die bundesweiten Regeln weiter gelockert. Das Bundeskabinett hat dazu die sogenannte "Erste Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung" beschlossen. Das heißt konkret: Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen müssen sich nicht mehr testen lassen, die Maskenpflicht entfällt für sie.

    Die einzige Maskenpflicht, die dann bis 7. April weiterhin greift, gilt für Besucher in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen.

    Außerdem betont die Bundesregierung, dass das Hausrecht der Gesundheitseinrichtungen von dem Beschluss unberührt bleibe. Die Einrichtungen könnten nach den Begebenheiten vor Ort entscheiden, welche Schutzmaßnahmen insbesondere für die vulnerablen Gruppen notwendig sind.

    Corona-Regeln Rheinland-Pfalz im März 2023: Weitere Regeln möglich

    Zusätzlich zu der bundesweit festgelegten Maskenpflicht können die Bundesländer eigenständig weitere Corona-Maßnahmen einführen, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten. Folgende weitere Regeln wären möglich:

    • Innenräume: In Innenräumen könnte eine Pflicht für medizinische oder FFP2-Masken eingeführt werden.
    • Schulen und Kitas: Die Länder können eine Testpflicht an Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie eine Maskenpflicht in Schulen ab dem fünften Schuljahr vorschreiben.
    • Asylbewerberunterkünfte, Obdachlosenunterkünfte und Hafteinrichtungen: Auch hier kann eine Testpflicht durchgesetzt werden.

    Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz im März 2023: Restaurants

    Sollte die Regierung in Rheinland-Pfalz eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur für das gesamte Bundesland oder eine bestimmte Region feststellen, könnte sie folgende weitere Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie einführen:

    • Veranstaltungen: Die Länder können eine Maskenpflicht bei Veranstaltungen im Außenbereich vorschreiben, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann. Ebenso soll eine Maskenpflicht mit den genannten Ausnahmeregelungen bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen gelten. Zudem kann eine Personenobergrenze für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen festgelegt werden.
    • Restaurants, Bars, Kultur- und Freizeitbereich und Sport: Auch hier könnte eine Maskenpflicht eingeführt werden. Es soll dabei aber eine Ausnahme geben. Wer über einen Testnachweis verfügt, soll von der Maskenpflicht ausgenommen sein. Die Länder können diese Ausnahme auf Personen ausweiten, die nachweisen können, dass sie frisch geimpft oder genesen sind.

    Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz im März 2023: Isolationspflicht und Quarantäne

    Wer positiv auf das Coronavirus getestet wurde, musste bis Mitte November für mindestens fünf Tage in Quarantäne. Das ist seither Vergangenheit: Seit dem 26. November entfällt in Rheinland-Pfalz die Isolationspflicht für positiv Getestete. Jene Personen müssen nicht mehr in Quarantäne. Allerdings soll in der Öffentlichkeit fünf Tage lang ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden, dazu gibt es ein Betretungsverbot in Einrichtungen mit vulnerablen Gruppen.

    Corona-Regeln in Rheinland-Pfalz im März 2023: Maskenpflicht im ÖPNV ist Vergangenheit

    Seit dem 2. Februar 2023 muss in Rheinland-Pfalz niemand mehr im öffentlichen Personennahverkehr eine Maske tragen. "Für uns war immer klar, dass die Grundsatzentscheidung des Bundes gilt und Rheinland-Pfalz diese mitträgt, solange sie Gültigkeit behält", erklärte Gesundheitsminister Clemens Hoch (SPD). Weitere Schritte will er in enger Abstimmung mit seinem hessischen Amtskollegen Kai Klose (Grüne) treffen.

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