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  3. Corona-Regeln Schleswig-Holstein im März 2023: Quarantäne & Maskenpflicht

Übersicht
27.02.2023

Corona-Regeln in Schleswig-Holstein: Was gilt im März 2023

In Schleswig-Holstein gilt weiterhin eine Maskenpflicht im ÖPNV.
Foto: Andreas Arnold, dpa (Symbolbild)

Schleswig Holstein gilt als Vorreiter von Corona-Lockerungen. Wie es im März mit Quarantäne-Maßnahmen und Maskenpflicht aussieht, lesen Sie hier.

In ganz Deutschland sollen seit Oktober bundesweite Corona-Regeln einer neuen Infektionswelle entgegenwirken. Bislang ist nichts von einer anrollenden Corona-Welle zu spüren. Ganz im Gegenteil, die Bundesrepublik diskutiert zurzeit über das Ende der Pandemie. Deshalb lockert die Bundesregierung die Regeln nun im März weiter und hat angekündigt, dass die restlichen Regeln nach dem 7. April fallen sollen.

Die aktuellen Corona-Regeln sind in zwei Stufen unterteilt – die sogenannten "Winterreifen" und "Schneeketten". Letztere sollen dann greifen, wenn sich die Lage verschärft und eine konkrete Gefahr für das Gesundheitssystem besteht. Ein Teil der Regeln gilt bundesweit, manche Regeln können die Bundesländer aber selbstständig einführen.

Schleswig-Holstein gehört zu den wenigen Ländern, die frühzeitig mit Corona-Lockerungen nach vorn geprescht sind. Neben Sachsen-Anhalt und Bayern hat sich das Land zum 1. Januar 2023 als drittes von der Maskenpflicht in Bussen, Straßen-, S- und Regionalbahnen des Nahverkehrs verabschiedet. Bereits im November, wieder im Bunde mit Bayern, hob die Landesregierung um Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) die Pflicht zur Quarantäne nach einer Corona-Infektion auf. Alle noch verbliebenen Maßnahmen, die im März 2023 in Schleswig-Holstein noch in Kraft sind, lesen Sie hier.

Video: dpa

Corona-Regeln Schleswig-Holstein im März 2023: Wo überall die FFP2-Maskenpflicht gilt

Seit dem 1. Oktober gilt in dem Bundesland - wie auch bundesweit - ein Corona-Basisschutz, der zu Neujahr außerdem gelockert wurde. Seit Februar ist etwa die Pflicht zum Tragen einer Maske im Fernverkehr aufgehoben.

Ab 1. März werden die bundesweiten Regeln weiter gelockert. Das Bundeskabinett hat dazu die sogenannte "Erste Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung" beschlossen. Das heißt konkret: Beschäftigte und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen müssen sich nicht mehr testen lassen, die Maskenpflicht entfällt für sie.

Die einzige Maskenpflicht, die dann bis 7. April weiterhin greift, gilt für Besucher in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen.

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Außerdem betont die Bundesregierung, dass das Hausrecht der Gesundheitseinrichtungen von dem Beschluss unberührt bleibe. Die Einrichtungen könnten nach den Begebenheiten vor Ort entscheiden, welche Schutzmaßnahmen insbesondere für die vulnerablen Gruppen notwendig sind.

Corona-Regeln Schleswig-Holstein im März 2023: Weitere mögliche Maßnahmen

Die Bundesländer können zusätzlich zur bundesweit festgelegten Maskenpflicht eigenständig weitere Corona-Maßnahmen seit Oktober einführen, um die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur zu gewährleisten. In Schleswig-Holstein bleibt die Maskenpflicht im ÖPNV mindestens bis Ende des Jahres bestehen. In Bussen und Bahnen reicht eine einfache medizinische Maske. Zudem schreibt die Corona-Bekämpfungsverordnung vor, dass infizierte Bewohner von Pflegeeinrichtungen oder Einrichtungen der Eingliederungshilfe isoliert untergebracht werden müssen. Folgende weitere Regeln wären möglich:

  • Innenräume: In Innenräumen könnte eine Pflicht für medizinische oder FFP2-Masken eingeführt werden.
  • Restaurants, Bars, Kultur- und Freizeitbereich und Sport: Auch hier könnte eine Maskenpflicht eingeführt werden. Es soll dabei aber eine Ausnahme geben. Wer über einen Testnachweis verfügt, soll von der Maskenpflicht ausgenommen sein. Die Länder können diese Ausnahme auf Personen ausweiten, die nachweisen können, dass sie frisch geimpft oder genesen sind.
  • Schulen und Kitas: Die Länder können eine Testpflicht an Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie eine Maskenpflicht in Schulen ab dem fünften Schuljahr vorschreiben.

Corona-Regeln in Schleswig-Holstein im März 2023: "Schneeketten"

Stellt die Regierung von Schleswig-Holstein eine konkrete Gefahr für die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems oder der sonstigen kritischen Infrastruktur für das gesamte Bundesland oder eine bestimmte Region fest, könnte sie folgende weitere Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie einführen:

  • Veranstaltungen: Bei Veranstaltungen im Außenbereich können die Länder eine Maskenpflicht vorschreiben, wenn ein Mindestabstand von 1,5 Meter nicht eingehalten werden kann. Zusätzlich ist eine Maskenpflicht ohne Ausnahmeregelung bei Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen möglich. Auch eine Personenobergrenze für Veranstaltungen in öffentlich zugänglichen Innenräumen kann eingeführt werden. Zudem kann ein Hygienekonzept gefordert werden.
  • Restaurants, Bars, Kultur- und Freizeitbereich und Sport: Für Groß- und Einzelhandel, Betriebe, Einrichtungen, Gewerbe und bei Veranstaltungen im Freizeit-, Kultur- und Sportbereich kann die Erstellung von Hygienekonzepten verpflichtend werden.

Corona-Regeln in Schleswig-Holstein im März 2023: Isolationspflicht und Quarantäne

Am 17. November wurde in Schleswig-Holstein die Isolationspflicht aufgehoben. Wer sich mit dem Coronavirus infiziert und symptomlos bleibt, muss sich demnach nicht mehr isolieren. Stattdessen gilt außerhalb der eigenen Wohnung eine fünftägige Maskenpflicht in Innenräumen. Positiv Getestete müssen sich ohne Symptome zwar nicht mehr in Isolation begeben, stattdessen gelten aber folgende Regeln:

  • Maskenpflicht: Außerhalb der eigenen Wohnung gilt eine fünftägige Maskenpflicht in Innenräumen für Personen ab dem sechsten Lebensjahr. Außerhalb geschlossener Räume wird empfohlen, einen Abstand von 1,50 Metern zu anderen Personen einzuhalten oder alternativ eine Maske zu tragen.
  • Betretungsverbot für medizinische und pflegerische Einrichtungen: Dieses gilt auch in diesem Zeitraum.
  • Betretungsverbot für positiv getestete Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen: Das gilt innerhalb der fünf Tage, da dort meist keine Maske getragen wird.
  • Beschäftigungsverbot: Es gilt in diesem Zeitraum ein Beschäftigungsverbot für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und mobilen Pflegediensten.
  • Personen, die keine Maske tragen können, dürfen Schulen für fünf Tage nicht betreten.

Corona-Regeln im März 2023: Seit Januar keine Maskenpflicht im ÖPNV mehr

In Schleswig-Holstein besteht seit dem 1. Januar keine Maskenpflicht mehr im öffentlichen Nahverkehr. Die Landesregierung um Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) hatte im Dezember nach einer erneuten Anhörung eines Expertenteams entschieden, die Beschränkung zum Ende des Jahres 2022 auslaufen zu lassen. Schleswig Holstein folgt damit als drittes Bundesland dem Kurs von Sachsen-Anhalt und Bayern, die sich bereits im Dezember von der Pflicht zum Tragen einer Mund- und Nasenbedeckung im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) verabschiedet hatten. Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) sprach ähnlich wie seine Parteikollegen aus Bayern und Sachsen-Anhalt von einem "weiteren Stück Normalität".

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