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Foto: Riccardo De Luca, dpa (Archivbild)
Foto: Riccardo De Luca, dpa (Archivbild)

Beim Urlaub und bei der Einreise nach Italien müssen einige Corona-Regeln beachtet werden.

Italien-Reise
05.01.2022

Corona-Regeln in Italien: Was bei der Einreise zu beachten ist – Quarantäne nur in Ausnahmefällen nötig

Von Marcus Giebel

Maskenpflicht, Kontaktbeschränkungen, Abstandsregeln - welche Corona-Regeln gelten in Italien? Wir bieten einen Überblick über die Maßnahmen im beliebten Urlaubsland.

Italien ist gerade von Deutschland aus immer eine Reise wert - dank der relativ kurzen Distanz und der sommerlichen Temperaturen. Doch in der Corona-Pandemie sind Touren ins Ausland immer mit besonderen Maßnahmen verbunden. Auf welche Corona-Regeln muss man sich in Italien bei Einreise und Urlaub einstellen?

Corona-Regeln in Italien: Mit EU-Zertifikat bei Einreise keine Quarantänepflicht

Wer aus Deutschland einreist, muss unabhängig von seinem Impfstatus einen maximal 48 Stunden alten PCR-Test oder einen bis zu 24 Stunden alten Antigentest vorweisen. Ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren.

Personen ab 18 Jahren, die nicht geimpft oder genesen sind, haben sich zudem für fünf Tage in Quarantäne zu begeben. An dessen Ende muss ein erneuter PCR- oder Antigentest stehen. Minderjährige sind davon befreit, wenn sie mit einem geimpften oder genesenen Elternteil reisen, das sich nicht isolieren muss. Alle geimpften oder genesenen Erwachsenen können sich mit dem Covid-Zertifikat von der Quarantänepflicht befreiten, dieses kann ausgedruckt oder in digitaler Form vorgelegt werden. Alternativ genügt auch ein Nachweis - etwa der gelbe Impfausweis - in italienischer, englischer, französischer oder spanischer Sprache.

Verpflichtend muss die Reise über ein Online-Formular angemeldet werden. Laut Auswärtigem Amt darf nur bei technischen Problemen, die eine solche Anmeldung unmöglich machen, eine Einreiseerklärung in italienischer Sprache auf Papier vorgelegt werden - hier steht auch eine englische Version zur Verfügung, die aber nur als Übersetzungshilfe genutzt werden kann.

Bei Einreisen per Flugzeug, Schiff, Bus oder Fähre muss vor dem Start auch eine Selbsterklärung ausgefüllt werden, die auch in deutscher Sprache zur Verfügung steht.

Corona-Maßnahmen in Italien: Durchreise binnen 36 Stunden ohne Einschränkungen möglich

Möglich ist eine Durchreise mit dem eigenen Pkw aus einem der EU- oder Schengen-Staaten, bei der der Aufenthalt in Italien nicht länger als 36 Stunden dauert. Hierfür gelten keinerlei Einschränkungen und es besteht keine Testpflicht.

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Bei einem längeren Aufenthalt in Italien sind die geltenden Beschränkungen zu beachten. In Italien sind Personen über zwölf Jahren dazu verpflichtet, den „Green Pass“ - ein Pendant zum Covid-Zertifikat der EU - bei sich zu führen, wenn sie interregionale Reisen per Flugzeug, Bahn, Schiff oder Bus unternehmen. Mittlerweile wird dieser Nachweis auch im ÖPNV oder in Hotels gefordert. Ab 10. Januar wird auf Inlandsflügen, in Langstreckenbussen, in der Bahn und im ÖPNV auf 2G umgestellt. Gleiches gilt für internationale Fährverbindungen.

Hierfür gibt es den sogenannten „Super Green Pass“, der nur Geimpften und Genesenen zusteht. Der ist für alle Personen ab zwölf Jahren etwa Voraussetzung, um im Innenbereich von Bars oder Restaurants - ab 10. Januar auch im Außenbereich - speisen zu können, ins Museum, ins Kino, ins Theater oder ins Stadion zu gehen oder eine Veranstaltung zu besuchen. In den Räumlichkeiten dürfen keine Speisen und Getränke verzehrt werden. 2G greift auch bei Hochzeiten und Familienfesten. Ein „Green Pass“ ist nur noch bis neun Monate nach der letzten Impfung gültig, ab 1. Februar sogar nur noch sechs Monate.

An allen genannten Orten gilt auch eine FFP2-Maskenpflicht. Zudem ist ein Abstand zwischen einem und zwei Metern zu beachten.

Auch im Freien muss mittlerweile eine Maske getragen werden. Ist der Mindestabstand nicht einzuhalten, wird die FFP2-Maske zur Pflicht.

Grundsätzlich befreit von der Maskenpflicht sind in Italien Kinder unter sechs Jahren und Personen mit Behinderungen - eventuell auch deren Begleiter, sollte die Maske die Kommunikation zwischen beiden Personen unmöglich machen.

Corona-Regeln in Italien: Kapazitätsgrenzen für Sportveranstaltungen und Diskotheken

Einschränkungen gibt es bei den öffentlichen Nahverkehrsmitteln, die lediglich zu 80 Prozent ausgelastet werden dürfen. Bei Sportveranstaltungen gilt folgende Regelung: Im Freien dürfen 75 Prozent der Zuschauerplätze besetzt werden, im Innenbereich sind es 60 Prozent.

In der Gastronomie sind in Innenräumen an einem Tisch höchstens sechs Personen erlaubt, die nicht zum selben Haushalt gehören. Sitzen Personen aus höchstens zwei Haushalten am selben Tisch, gibt es keine Einschränkungen hinsichtlich ihrer Anzahl.

Diskotheken, Tanzlokale und ähnliche Einrichtungen bleiben vorerst geschlossen. Feste, Konzerte und Versammlungen sind auch im Freien untersagt.

In besonders betroffenen Regionen können weitere Maßnahmen ergriffen werden, etwa auch eine Ausgangssperre ab 20 Uhr.

Corona-Regeln gelten in Italien auch beim Autofahren

Vorgaben gibt es hinsichtlich der Sitzordnung in Pkw. So sind hier im Grunde maximal drei Personen zugelassen, die nicht demselben Haushalt angehören. Dann gilt die Maskenpflicht für alle Insassen - außer das Fahrzeug verfügt über eine Trennvorrichtung zwischen den Sitzreihen, wie es etwa bei Taxis der Fall sein kann.

Der Beifahrersitz muss frei bleiben, gleiches gilt für den mittleren Platz auf der Rückbank, sodass lediglich hinter dem Steuer und auf den äußeren Sitzen hinten gesessen werden darf. Besitzt das genutzte Fahrzeug mehr als zwei Sitzreihen, dürfen auf jeder weiteren Rückbank ebenfalls die beiden Fensterplätze belegt werden.

Bei Verstößen sind nach „ADAC“-Informationen Strafen zwischen 400 und 3000 Euro möglich. Zudem kann die Weiterfahrt verweigert werden.

Ehegatten, Personen aus demselben Haushalt und Personen, die gewöhnlich miteinander verkehren, können sich ohne Einschränkungen zusammen in einem Pkw niederlassen. Es muss also weder ein Mund-Nasen-Schutz getragen noch auf Abstände geachtet werden.

Grundsätzlich stuft die Regierung die italienischen Regionen in vier Risikostufen ein. Von Weiß (minimal) über Gelb und Orange bis zu Rot (maximal). Zur Eindämmung der Pandemie gelten bei jeder Hochstufung stärkere Einschränkungen. In orangen oder roten Regionen muss bei Reisen der „Green Pass“ mitgeführt werden. Ausnahmen gelten nur, wenn die Fahrt aus beruflichen, gesundheitlichen oder dringenden Gründen unternommen wird.

Da Italien aus deutscher Sicht wieder zum Hochrisikogebiet erklärt wurde, müssen alle Reiserückkehrer eine digitale Einreiseanmeldung ausfüllen und zudem einen Nachweis über Impfung, Genesung oder einen negativen Test vorweisen. Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss sich anschließend für zehn Tage in Quarantäne begeben - diese kann frühestens nach fünf Tagen durch Freitestung beendet werden. Kinder brauchen keinen Test zu machen, müssen sich aber für fünf Tage isolieren.

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