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Meldedatenabgleich für Rundfunkbeitrag: Was tun bei Brief?

Rundfunkbeitrag

Meldedatenabgleich beim Rundfunkbeitrag: Was tun bei diesem Brief?

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    Für die Öffentlich-Rechtlichen ist der Rundfunkbeitrag die Haupteinnahmequelle. Um zu ermitteln, ob alle Haushalte ihre Beiträge zahlen, bekommen viele Bürger derzeit Post.
    Für die Öffentlich-Rechtlichen ist der Rundfunkbeitrag die Haupteinnahmequelle. Um zu ermitteln, ob alle Haushalte ihre Beiträge zahlen, bekommen viele Bürger derzeit Post. Foto: picture alliance, dpa (Archivbild)

    Wenn in diesen Tagen der Brief vom Beitragsservice ins Haus flattert, dann handelt es sich mit großer Wahrscheinlichkeit um den Meldedatenabgleich. Warum Sie diesen Brief bekommen und was Sie damit machen müssen, erfahren Sie hier.

    Worum geht es beim Meldedatenabgleich?

    Der Beitragsservice gleicht beim bundesweiten Meldedatenabgleich seine Bestandsdaten mit den Daten der Einwohnermeldeämter ab. Geprüft werden alle Daten von volljährigen Bürgerinnen und Bürgern. Rechtsgrundlage für dieses Vorgehen ist Paragraf 11 Absatz 5 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages.

    Der Beitragsservice will auf diesem Weg herausfinden, für welche Wohnung bisher kein Rundfunkbeitrag erhoben wurde. Die Daten des Beitragservices sollen so aktualisiert werden, dass alle Bürger den öffentlich-rechtlichen Rundfunk mitfinanzieren.

    Was muss man tun, wenn man einen Brief zur Rundfunkgebühr bekommt?

    Wer einen Brief vom Beitragsservice bekommt, muss innerhalb von zwei Wochen den beigefügten Antwortbogen ausfüllen, unterschreiben und zurückschicken. Es ist aber auch möglich, den Brief online zu beantworten.

    Wenn schon jemand, der im gleichen Haushalt wohnt, die Rundfunkgebühr bezahlt, muss dem Beitragsservice die Beitragsnummer mitgeteilt werden. Dann werden alle Angaben der angeschriebenen Person gelöscht.

    Sollte die Wohnung nicht auf die angeschriebene oder eine andere Person in diesem Haushalt angemeldet sein, besteht die Möglichkeit, die Wohnung auf diesem Weg anzumelden.

    Was passiert, wenn man nicht auf den Brief des Beitragsservices reagiert?

    Erhält der Beitragsservice von der angeschriebenen Person keine Rückmeldung auf den Brief zum Meldedatenabgleich, verschickt er ein Erinnerungsschreiben. Wenn die Person auch auf dieses Schreiben nicht reagiert, wird sie automatisch zum Rundfunkbeitrag angemeldet. Das heißt, die Person erhält ein Beitragskonto und wird vom Beitragsservice zur Zahlung des ausstehenden Betrages aufgefordert. Zahlt die angeschriebene Person auch dann nicht oder meldet sich nicht anderweitig, löst dies Mahnungen oder einen Vollstreckungsbescheid aus.

    Kann man einen GEZ-Brief bekommen, obwohl bereits alle Angaben gemacht wurden?

    Der Beitragsservice schließt nicht aus, dass Personen, die in der Vergangenheit bereits wegen des Meldedatenabgleichs angeschrieben wurden, noch einmal kontaktiert wurden. Laut Beitragsservice liegt das daran, dass Datensätze wie zum Beispiel abgemeldete Beitragskonten wegen des Datenschutzes gelöscht wurden. Trotzdem sollte man auf das Schreiben innerhalb von zwei Wochen reagieren.

    Muss der Rundfunkbeitrag nachgezahlt werden, wenn die Wohnung nicht angemeldet war?

    Wenn bisher niemand für die Wohnung Rundfunkbeitrag bezahlt hat, sollte die angeschriebene Person auf dem beiliegenden Antwortbogen das Datum des Einzugs eintragen. Der Rundfunkbeitrag wird dann rückwirkend für dieses Datum berechnet.

    Welche Daten werden beim Meldedatenabgleich übermittelt?

    Die Einwohnermeldeämter übermitteln dem Beitragsservice Name, Doktorgrad, Adresse, Familienstand, Geburtsdatum und das Einzugsdatum der Wohnung. Nach Angaben des Beitragsservice werden nur die Daten übermittelt, die auch bei einer anlassbezogenen Meldedatenübermittlung wie bei einem Umzug oder einem Sterbefall zur Verfügung stehen. Die übermittelten Daten werden nur zweckgebunden unter strengem Datenschutz verarbeitet, wie der Beitragsservice mitteilt.

    Die Daten einer Person, die bereits beim Beitragsservice angemeldet sind, werden nach wenigen Wochen wieder gelöscht. Ungeprüfte Daten müssen laut Gesetz aber spätestens nach zwölf Monaten wieder gelöscht werden.

    Kann man der Datenübermittlung durch die Einwohnermeldeämter widersprechen?

    Ein Widerspruch ist nicht möglich, da der Meldedatenabgleich gesetzlich geregelt ist. Laut Rundfunkbeitragsstaatsvertrag sind die Einwohnermeldeämter verpflichtet die Daten zu übermitteln. Unter Umständen kann aber gegen den Rundfunkbeitrag an sich Widerspruch eingelegt werden.

    Welche Personen werden beim Meldedatenabgleich angeschrieben?

    Überprüft werden vom Beitragsservice nur volljährige Personen. Lässt sich eine volljährige Person keiner Wohnung, die bereits beim Beitragsservice angemeldet ist, zuordnen, erhält sie einen Brief.

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