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Bund-Länder-Gipfel
06.05.2020

Bundesliga, Schulen, Geschäfte: Welche Lockerungen nun kommen

Zweieinhalb Wochen nach den ersten Lockerungen in der Corona-Krise hat Kanzlerin Angela Merkel (CDU) mit den Ministerpräsidenten über weitere erhebliche Erleichterungen beraten.
Foto: Kay Nietfeld, dpa (Archivbild)

Umfangreiche Corona-Lockerungen soll es geben. Darauf haben sich Bund und Länder am Mittwoch geeinigt. Unsere Übersicht zeigt, was nun im Detail gelten soll.

Nach teils heftigem Streit über die richtige Strategie im Kampf gegen das Coronavirus haben Bund und Länder umfangreiche Lockerungen beschlossen. Viele der vor acht Wochen verhängten und danach verschärften Einschränkungen werden unter Auflagen rückgängig gemacht. Das Abstandsgebot sowie die stellenweise Maskenpflicht bleiben aber erhalten und Großveranstaltungen weiterhin verboten. Die Kontaktbeschränkungen verlängern sich bis zum 5. Juni. Neu ist aber, dass sich Angehörige von zwei Haushalten nun offiziell treffen dürfen.

Nachdem nahezu alle Bundesländer in den vergangenen Tagen Druck auf Kanzlerin Angela Merkel (CDU) gemacht und eigene Ausstiegspläne vorgelegt hatten, bekommen sie jetzt mehr Verantwortung im Krisenmanagement. Dabei gilt folgende Obergrenze: Gibt es in Landkreisen oder kreisfreien Städten binnen sieben Tagen mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, müssen sofort konsequente Beschränkungen umgesetzt und das Robert Koch-Institut informiert werden.

Hier die wichtigsten Corona-Beschlüsse im Überblick:

Fußball-Bundesliga

Das von der Deutschen Fußball Liga (DFL) erarbeitete Konzept mit eigenen Hygieneregeln und Corona-Testreihen hat Bund und Länder überzeugt. Merkel und die Regierungschefs der Länder halten deshalb die Fortsetzung des Spielbetriebs in der 1. und 2. Fußball-Bundesliga für die dort startberechtigten 36 Vereine auf eigene Kosten und ohne Publikum ab Mitte Mai für vertretbar. So ist für die 1. und 2. Bundesliga der 16. Mai als Starttermin vorgesehen. Die Saison-Finalspiele sollen am 27. bzw. 28. Juni stattfinden. Die Politiker verweisen dabei auf eine „Sonderstellung von Berufssportlerinnen und Berufssportlern“, die auch rechtlich eine „gesonderte Beurteilung“ erfordere.

Dabei hat die Politik nicht nur den Spaß am Sport im Blick. Es geht ihr ausdrücklich auch darum, den „ansonsten entstehenden wirtschaftlichen Schaden“ zu begrenzen. Bekanntlich werden in beiden Ligen unter anderem durch Fernsehrechte und Sponsorenverträge Milliardenumsätze gemacht.

Die Bundesligisten können aber nicht frei aufspielen. Wohl auch angesichts der offenbar lockeren Handhabung der Hygieneregeln beim Erstligisten Hertha BSC, die der mittlerweile suspendierte Spieler Salomon Kalou per Video öffentlich machte, müssen sich die Vereine an staatliche Ergänzungen zu dem von der DFL erarbeiteten Schutzkonzept halten. Auch die Maßgaben der Länder-Sportminister vom 28. April sind zu berücksichtigen. Dem Beginn des Spielbetriebs muss eine mehrtägige Quarantänemaßnahme gegebenenfalls in Form eines Trainingslagers vorweggehen. Die Vereine verweisen teilweise darauf, dass solche Trainingslager bereits laufen. Im Falle eventuell notwendiger Corona-Tests für den Spielbetrieb müssen die Profivereine sicherzustellen, dass aus dem Gesundheitswesen angemeldete Testbedarfe jederzeit mit Priorität behandelt werden können.

Aber auch Profis anderer Sportarten können sich Hoffnungen machen, bald wieder starten zu können. Ein Sprecher des Bundesinnenministeriums, das für den Sport zuständig ist, erklärte, man befinde sich über den Fußball hinaus „in Gesprächen“.

Breitensport draußen wieder erlaubt

Golfer, Tennisspieler und andere Sportler können sich freuen. Der Sport- und Trainingsbetrieb im Breiten- und Freizeitsport wird wieder erlaubt. Es gelten die von den Sportministerien der Länder festgelegten Bedingungen zum stufenweisen Wiedereinstieg in den Trainings- und Wettkampfbetrieb. Die sehen vor allem Abstand vor. Kontaktsportarten wie Judo oder Karate beschränken sich damit vorerst aufs reine Training. Informationen dazu finden sich im Detail im Internet auf der Seite der Sportministerkonferenz.

Abstand muss gewahrt bleiben

„Die wichtigste Maßnahme gerade angesichts der Öffnungen bleibt noch für lange Zeit, Abstand zu halten“. Nach dem Willen der Politik muss in der Öffentlichkeit ein Mindestabstand von 1,5 Metern also weiterhin eingehalten werden.

Die Corona-App kommt

Bei allen Lockerungen soll die Zahl der Corona-Infektionen überschaubar bleiben. Damit das gelingt und Kontakte unter Menschen mit Ansteckungen nachvollziehbar bleiben, sollen die technischen Eigenschaften von Handys und Smartphones über eine neue App ausgenutzt werden (contact tracing). Nach anfänglicher Kritik von Datenschützern hat sich der Bund inzwischen dazu entschieden, einen dezentralen Ansatz zu verfolgen, die Daten also nicht zentral zu speichern. Zweitens soll der die Verwendung dieser App freiwillig sein. Wenn sich jemand für den Einsatz entscheidet, werden lediglich anonymisierte „epidemiologisch relevante Kontakte der letzten drei Wochen“ gespeichert. Wann die App einsatzbereit ist, steht noch nicht fest.

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Öffnung der Schulen

Viele Länder sind bei der Öffnung von Schulen bereits vorgeprescht. Der Bund versucht nun, die Regeln so gut es geht zu vereinheitlichen. Die Verantwortung liegt gleichwohl weiterhin bei den Ländern. Der Schulbesuch soll grundsätzlich „schrittweise“ unter Einhaltung von Abstands- und Hygienemaßnahmen ermöglicht werden. Schüler mit besonderem Unterstützungsbedarf sollen möglichst umgehend gezielte pädagogische Präsenzangebote an den Schulen erhalten.

Wiedereinstieg in die Kinderbetreuung

Ab dem 11. Mai sollen mehr Kinder als bisher durch eine flexible und stufenweise Erweiterung der Notbetreuung in allen Bundesländern betreut werden. Es geht unter anderem um Kinder, deren Betreuung in Folge einer familiengerichtlichen Entscheidung erforderlich ist. Einbezogen sind auch Kinder, die in beengten Wohnverhältnissen leben und zum Beispiel kein eigenes Kinderzimmer haben. Wie bei den Schulen gilt auch hier: Die Einzelheiten regeln die Länder.

Krankenhäuser und Altenheime

Für Krankenhäuser, Pflegeheime, Senioren- und Behinderteneinrichtungen stellen Bund und Länder „niedrige Infektionszahlen“ fest und wollen deshalb jedem Patienten oder Bewohner „die Möglichkeit des wiederkehrenden Besuchs durch eine definierte Person“ ermöglichen. Voraussetzung ist, das das Virus in der Einrichtung nicht ausgebrochen ist.

Alle Geschäfte dürfen öffnen

Im Bereich des Einzelhandels gibt es bemerkenswerte Lockerungen. Die 800-Quadratmeter-Regel fällt, in Zukunft dürfen alle Geschäfte unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen wieder öffnen. Dabei ist wichtig, dass eine maximale Personenzahl (Kunden und Personal) bezogen auf die Verkaufsfläche vorgegeben wird.

Großveranstaltungen

Volksfeste, größere Sportveranstaltungen mit Zuschauern, größere Konzerte, Festivals, Dorf-, Stadt-, Straßen-, Wein-, Schützenfeste oder Kirmes-Veranstaltungen sollen weiter mindestens bis zum 31. August untersagt bleiben.

Hotels und Restaurants

Die Entscheidung über die Öffnung von Gastronomie sowie Hotels, Pensionen und Ferienwohnungen für Privatleute (bisher waren nur beruflich bedingte Übernachtungen gestattet) legt der Bund in die Hand der Länder. Einige Bundesländer hatten vor der Konferenz mit Merkel Öffnungen bereits in Aussicht gestellt. Nachdem Niedersachsen am Montag einen Stufenplan vorlegte, zog Mecklenburg-Vorpommern am Abend mit der Ankündigung nach, seine Gaststätten zu öffnen und noch vor Pfingsten das mehrwöchige Einreiseverbot für auswärtige Touristen zu beenden. Derzeit scheint es mit Blick auf Deutschland insgesamt so zu sein, dass die Gastronomie zwischen Mitte und Ende Mai unter Auflagen wieder öffnen darf. Das Kabinett beschloss dazu passend am Mittwoch eine Senkung der Mehrwertsteuer auf Speisen um 12 Punkte auf 7 Prozent ab 1. Juli. Bundestag und Bundesrat müssen noch zustimmen.

Arbeiten in den Betrieben

Hier gab es praktisch keine Änderungen, allerdings gab es hier bislang auch nur wenige Auflagen. Jedes Unternehmen muss bereits ein Hygienekonzept umsetzen. Diese sollen weiterhin gelten. Heimarbeit ist auch in Zukunft zu ermöglichen, wenn das möglich ist.

Weitere Öffnungen

Die Länder können außerdem in eigener Kompetenz über die schrittweise Lockerung in weiteren Bereichen befinden. Dazu zählt der Betrieb an Hochschulen, Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich. Auch Bars, Clubs und Diskotheken können hoffen, ebenso Messeveranstalter. Nach den Friseuren sollen auch Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe nicht mehr zwingend geschlossen bleiben. Theater, Opern, Konzerthäuser und ähnliche Einrichtungen könnten bei gutem Verlauf demnach bald wieder Tickets verkaufen. Kleinere Veranstaltungen oder Feiern sowie Veranstaltungen ohne Festcharakter könnten stattfinden, wenn die Länder das wollen. Das gilt auch für die Öffnung von Kinos, Freizeitparks, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen sowie Bordellen und ähnliche Einrichtungen. Für sie alle aber gilt wie eingangs erwähnt: Die Länder müssen dazu erst noch Entscheidungen fällen.

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