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Corona-Pandemie: Die Impfpflicht wird die erste Bewährungsprobe für den neuen Bundestag

Corona-Pandemie

Die Impfpflicht wird die erste Bewährungsprobe für den neuen Bundestag

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    Ohne Fraktionszwang sollen die Abgeordneten im Bundestag über die allgemeine Impfpflicht abstimmen.
    Ohne Fraktionszwang sollen die Abgeordneten im Bundestag über die allgemeine Impfpflicht abstimmen. Foto: Michael Kappeler, dpa (Symbolbild)

    Was die Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht angeht, steht bislang nur eines sicher fest: „Diese geschäftsführende Bundesregierung wird keine Impfpflicht mehr einführen“, betonte Vize-Regierungssprecherin Ulrike Demmer bei ihrem letzten Auftritt vor der Bundespressekonferenz am Mittwoch in Berlin. Die Entscheidung liegt somit in den Händen der neuen Ampel-Regierung und vor allem beim Bundestag, der voraussichtlich in den ersten Wochen des kommenden Jahres darüber abstimmen wird.

    Die Debatte soll, so hat es der designierte Kanzler Olaf Scholz vorgeschlagen, ohne Fraktionszwang geführt werden - die Abgeordneten sind nicht verpflichtet, einem zuvor gefassten Fraktionsbeschluss entsprechend abzustimmen. Es wird absehbar eine spannende, kontrovers geführte Auseinandersetzung werden. Allein schon deshalb, weil es in der kommenden Regierungskoalition aus SPD, FDP und Grünen unterschiedliche Haltungen zu dem Thema gibt.

    Der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Michael Theurer etwa sprach sich gegen eine Impflicht aus und begründete dies unter anderem damit, dass sie „frühestens im Frühjahr überhaupt etwas bewirken“ könnte. Theurer weiß Parteikollegen wie den FDP-Abgeordneten Frank Schäffler hinter sich, der eine allgemeine Impfpflicht für falsch hält. Der Parteivorsitzende Christian Lindner indes schließt eine allgemeine Impfpflicht so kategorisch nicht aus. Sie sei hoch umstritten und sei zunächst verfassungsrechtlich zu prüfen, sagte er.

    Noch-Justizministerin Lambrecht: "Verfassungsrechtlich vorstellbar"

    „Impfpflichten zum Zwecke des Infektionsschutzes sind grundsätzlich verfassungsrechtlich vorstellbar“, ist die Haltung des noch von Christine Lambrecht (SPD) geführten Justizministeriums. „Notwendig wäre eine gesetzliche Grundlage und natürlich müsste die Regelung auch verhältnismäßig ausgestaltet sein“, heißt es dort, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit betont auch der stellvertretende Unions-Fraktionsvorsitzende Thorsten Frei. „Ich würde mir wünschen, dass wir eine allgemeine Impfpflicht nicht benötigen. Denn es wäre weitaus besser, wenn die noch Ungeimpften überzeugt werden könnten, dass die Impfung nicht nur für die Allgemeinheit, sondern auch für sie selbst eine immense Verbesserung des Schutzes gegen das Coronavirus darstellt“, sagte der CDU-Politiker unserer Redaktion.

    Eine dauerhafte Überlastung von Intensivstationen mussten soll vermieden werden.
    Eine dauerhafte Überlastung von Intensivstationen mussten soll vermieden werden. Foto: Frank Molter, dpa

    Ganz ausschließen will Frei eine Impfpflicht indes nicht. „Andererseits müssen wir feststellen, dass die Ungeimpften massiv zur Verbreitung des Virus beitragen und letztlich die Allgemeinheit in Mithaftung ihrer persönlichen Entscheidung nehmen“, sagte er und ergänzte: „Wenn wir den Teufelskreis aus immer neuen Corona-Wellen mit drohender Überforderung des Gesundheitssystems brechen wollen, sollten wir auch Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte und als Ultima Ratio auch eine Impfpflicht nicht aus dem Blick lassen.“ Das müsste dann aber sorgfältig verfassungsrechtlich ausgestaltet werden, mahnte Frei. Er könne sich nicht vorstellen, „dass es zu einer zwangsweisen Verabreichung der Impfung kommen würde“, sagte der Jurist. Dieses hielte er „auch für schwierig“.

    Justizminister in spe denkt bereits an Bußgelder bei Verstößen

    Der designierte Justizminister Marco Buschman (FDP) hat bereits ein Bußgeld für Verstöße gegen die Impfpflicht ins Spiel gebracht - das naturgemäß nur verhängt werden könnte, wenn es genügend Kontrollen gäbe. Der Abgeordnete Frei sagte dazu, dass Kontrollen „eine der größten Herausforderungen bei einer möglichen Impfpflicht“ wären und lückenlos sicher nicht erfolgen könnten. Er könne sich indes vorstellen, dass allein die Möglichkeit von Kontrollen bisherige Impfgegner zu einer Umkehr bewegen könnte.

    Im Bundestag hat es schon einige Debatten gegeben, bei denen der Fraktionszwang aufgehoben wurde. Zu wichtigen, emotional besetzten Themen wie Sterbehilfe, Präimplantationsdiagnostik und Organspende konnten die Abgeordneten frei ihre Meinung sagen, ohne Druck aus der Fraktionsspitze fürchten zu müssen. Die Debatten darüber waren ebenso spannend wie bewegend und gerieten zu Sternstunden des deutschen Parlamentarismus. Die Impfpflicht könnte die nächste werden.

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