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  3. Corona-Regel-Vergleich: In welchen Bundesländern schon jetzt strikte Ausgangssperren gelten

Corona-Regel-Vergleich
18.01.2021

In welchen Bundesländern schon jetzt strikte Ausgangssperren gelten

Gelten bald in allen Bundesländern einheitliche Ausgangsbeschränkungen?
Foto: Peter Fastl (Symbolbild)

Kanzlerin Merkel und die Länderchefs beraten am Dienstag über Verschärfungen der Corona-Regeln. Ein Thema: Ausgangssperren. Unsere Übersicht zeigt, wo diese bereits gelten.

Die Corona-Zahlen entwickeln sich nicht wie erhofft, zudem bereiten Virus-Mutationen aus Großbritannien und Südafrika Sorgen. Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Länderchefs wollen daher am Dienstag den Lockdown verlängern und - allem Vernehmen nach - verschärfen. Ein Hebel könnte dabei sein, die nächtliche Ausgangssperre auf 19 Uhr vorzuziehen und die 15-Kilometer-Regel bereits ab einem Inzidenzwert von 100 einzuführen. Für viele Bundesländer wären das massive Veränderungen, wie unsere Übersicht zeigt.

Baden-Württemberg: Schon jetzt gilt in Baden-Württemberg eine Ausgangssperre von 20 Uhr bis 5 Uhr. In dieser Zeit darf man die Wohnung nur aus triftigen Gründen verlassen. Dazu gehört beispielsweise, ins Büro oder zum Arzt zu gehen, minderjährige, pflegebedürftige oder sterbende Menschen zu begleiten sowie Gassi zu gehen. Tagsüber dürfen die Menschen in Baden-Württemberg zusätzlich die Notbetreuung in Schule und Kita wahrnehmen, einkaufen und mit maximal einer Person eines anderes Haushalts Sport an der frischen Luft machen.

Ausgangssperre in Bayern: Hier gilt bereits ein harter Lockdown

Bayern: Ganz ähnlich sind die Regelungen in Bayern, allerdings gilt hier die nächtliche Ausgangssperre von 21 Uhr bis 5 Uhr. Außerhalb der Sperrstunde können die Menschen in Bayern beispielsweise Ehegatten, Lebenspartner, Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, Alte, Kranke oder Menschen mit Einschränkungen sowie einen anderen Haushalt besuchen. Dabei gilt: Menschen aus einem Haushalt dürfen sich nur mit einer weiteren Person eines anderen Haushalts treffen.

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Berlin: Eine nächtliche Ausgangssperre gibt es in Berlin nicht. Doch auch hier darf man nur aus triftigem Grund seine Wohnung verlassen. Triftige Gründe sind etwa Sport, Einkäufe, Arztbesuche oder Besuche von Gotteshäusern.

Brandenburg: Im benachbarten Brandenburg gelten nahezu dieselben Regeln wie in Berlin. Die Menschen können also aus triftigem Grund ganztägig ihre eigene Wohnung verlassen. Das Bundesland weist zudem daraufhin, dass der Konsum alkoholischer Getränke im öffentlichen Raum ganztägig verboten ist.

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Bremen: Ausgangsbeschränkungen oder gar Ausgangssperren gibt es in Bremen nicht. Auch auf die 15-Kilometer-Regel bei einer Inzidenz von über 200 verzichtet das Bundesland aktuell. Jedoch dürfen sich auch die Bremerinnen und Bremer nur mit einer weiteren Person außerhalb des eigenen Haushalts treffen.

Corona in Deutschland: In Hamburg gibt es noch keine Ausgangssperre

Hamburg: In Hamburg gibt es ebenfalls keine Ausgangssperren. Die Menschen können auch ohne triftigen Grund ganztägig ihre Wohnung verlassen. Sogar Kitas bleiben in Hamburg geöffnet, der Regelbetrieb wurde lediglich eingeschränkt.

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Hessen: Eine nächtliche Ausgangssperre kann in Hessen in Hotspots verhängt werden. An drei aufeinanderfolgenden Tagen muss der Inzidenzwert dafür höher als 200 sein. Eine mögliche Ausgangssperre gilt dann von 21 Uhr bis 5 Uhr.

Mecklenburg-Vorpommern: Auch in Mecklenburg-Vorpommern gilt: Die 15-Kilometer-Regel und eine nächtliche Ausgangssperre von 21 bis 6 Uhr soll in Hochrisikogebieten mit einer Inzidenz von über 200 gelten. Ansonsten wurden in Mecklenburg-Vorpommern keine weiteren Ausgangssperren verhängt.

 

Niedersachen: Eine Ausgangssperre in Niedersachsen gibt es nicht. Der 15-Kilometer-Radius um die eigene Wohnung soll bei einem Inzidenzwert ab 200 gelten. Die Landesregierung überlässt allerdings den Kommunen, ob diese die Regel umsetzen oder nicht.

Corona-Regeln in Deutschland: Sachsen hat den Lockdown bereits verlängert

Nordrhein-Westfalen: Die 15-Kilometer-Regel wurde in die neueste Corona-Verordnung der Landesregierung nicht aufgenommen. Es liegt also an den Städten und Landkreisen, ab einem Inzidenzwert von 200 Maßnahmen wie diese umzusetzen.

Rheinland-Pfalz: Ganz ähnlich ist die Situation in Rheinland-Pfalz. Die 15-Kilometer-Regel tritt nicht automatisch ab einem Inzidenzwert in Kraft, allerdings können Städte und Landkreise den Bewegungsradius der Menschen einschränken und damit beispielsweise auch beschließen, dass die Menschen in Rheinland-Pfalz nur noch aus triftigem Grund ihre Wohnung verlassen dürfen.

Saarland: Auch das Saarland hat die 15-Kilometer-Regel abgeschwächt. Die Landesregierung hat nur tagestouristische Ausflüge verboten, der Besuch von Angehörigen, die weiter als 15 Kilometer entfernt wohnen, bleibt also weiterhin erlaubt.

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Sachsen: In Sachsen, wo die Inzidenzwerte derzeit besonders hoch sind, gilt eine nächtliche Ausgangssperre von 22 bis 6 Uhr. Außerhalb dieser Zeit dürfen die Menschen in Sachsen allerdings auch nur aus triftigen Gründen die Wohnung verlassen. Den 15-Kilometer-Radius wendet das Bundesland schon seit Mitte Dezember an. Die Landesregierung hat als einzige bislang den Lockdown bis mindestens 7. Februar verlängert.

15-Kilometer-Regel: So unterschiedlichen setzen sie die Bundesländer um

Sachsen-Anhalt: Wenn ein Landkreis in Sachsen-Anhalt fünf Tage am Stück einen Inzidenzwert von über 200 hat, ist er verpflichtet, die 15-Kilometer-Regel umzusetzen. Sollte im ganzen Bundesland der Inzidenzwert längerfristig über 200 liegen, kann diese Beschränkungen auf ganz Sachsen-Anhalt ausgeweitet werden.

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Schleswig-Holstein: In Schleswig-Holstein tritt nicht automatisch die 15-Kilometer-Regel in Kraft, wenn Städte oder Kreise einen Inzidenzwert von über 200 haben. Allerdings können diese eine solche Regel umsetzen.

Thüringen: Die Landesregierung empfiehlt ihren Bürgerinnen und Bürgern, alle Erledigungen in einem Umkreis von 15 Kilometern um die eigene Wohnung zu machen. Für Sport im Freien gilt diese Regel ohnehin.

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18.01.2021

Totaler lock down bedeutet gar nicht mehr raus, nur noch im Notfall. Sollte man machen. Auch die Arbeit als Ausnahme streichen, ausgenommen medizinische Berufe, Polizei und Feuerwehr.