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  3. Corona-Regeln: Datenschutzbeauftragter lehnt Handy-Überwachung der 15-Kilometer-Regel ab

Corona-Regeln
11.01.2021

Datenschutzbeauftragter lehnt Handy-Überwachung der 15-Kilometer-Regel ab

Ulrich Kelber (SPD) ist Bundesbeauftragter für den Datenschutz. Er kritisiert die Vorstöße, die 15-Kilometer-Regel mit Handydaten zu überwachen, scharf.
Foto: Wolfgang Kumm, dpa (Archiv)

Exklusiv Der Bundesdatenschutzbeauftrage Ulrich Kelber weist Vorstöße, die 15-Kilometer-Regel in Hotspots über Handydaten zu kontrollieren, scharf zurück.

Der Bundesbeauftragte für Datenschutz Ulrich Kelber hat jüngste Vorstöße zur Überwachung der 15-Kilometer-Regel in Pandemie-Hotspots und anderer Kontaktbeschränkungen mit Handydaten oder der Corona-Warn-App scharf zurückgewiesen. „Wo das hinführt, sieht man in Frankreich, da gab‘s nur zwei Millionen Nutzer der App und sie ist gescheitert“, sagte Kelber unserer Redaktion. „Die Akzeptanz würde schlagartig sinken und man würde Ressourcen und Zeit vergeuden", betonte er.

Bundesdatenschutzbeauftragter: Corona-Warn-App zur Überwachung ungeeignet

Die Corona-Warn-App sei technisch zur Überwachung der 15-Kilometer-Regel zudem völlig ungeeignet. „Wer Tracking will, müsste eine andere App mit anderer Technologie, die nicht im Hintergrund laufen kann, programmieren“, betont er. „Die bisherige Corona-Warn-App macht per Bluetooth Low-Energy-Messungen im Hintergrund, das ist die einzige Technologie, die wirklich Nähe messen kann“, sagte Kelber. „GPS-Daten können noch nicht mal zwischen Tiefgarage und viertem Stock in einem Haus unterscheiden. In Gebäuden funktioniert GPS nicht.“

Auch eine Funkzellenabfrage zeige noch nicht einmal verlässlich, in welcher Straße eine Person gewesen sei. „Also was soll das? Das ist keine Lösung“, kritisierte Kelber. „Da würde ich mir mehr Befassung mit der Sache wünschen von einigen, die sich lautstark zu Wort melden.“

 

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