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Grundrente
19.11.2020

Ein Zuschuss für Geringverdiener: Das bringt die neue Grundrente

Im Alter besser abgesichert: Die neue Grundrente ist für Menschen gedacht, die ein Leben lang gearbeitet, aber nur wenig verdient haben.
Foto: Sebastian Kahnert, dpa

Mehr als 400 Euro im Monat kann der Aufschlag auf die Rente im Einzelfall ausmachen. Betroffene aber brauchen erst einmal Geduld.

Arbeit soll sich lohnen – auch wenn diese Arbeit nicht besonders gut bezahlt ist. Damit Geringverdiener am Ende eines langen Erwerbslebens besser dastehen als Versicherte, die nur gelegentlich, überhaupt nicht oder vor allem schwarz gearbeitet haben, führt die Koalition zum Jahreswechsel die Grundrente ein: einen Zuschlag zur regulären Rente für langjährig Versicherte mit niedrigen Einkommen. Zunächst werden etwa 1,3 Millionen Rentner von ihr profitieren. 70 Prozent davon sind Frauen.

Wer bekommt die Grundrente?

Generell gilt: Von ihr profitieren sowohl diejenigen, die jetzt bereits eine Rente beziehen, als auch diejenigen, die erst noch in Rente gehen. Auf drei Kriterien kommt es dabei an: Ich muss, erstens, mindestens 33 Jahre gearbeitet und, zweitens, in dieser Zeit Pflichtbeiträge an die Rentenkasse abgeführt haben. Außerdem darf ich, drittens, nur unterdurchschnittlich verdient haben.

Wie hoch ist die Grundrente?

Das hängt sehr vom Einzelfall ab. Wie hoch der Zuschlag ausfällt, wird in einem komplizierten Verfahren anhand der persönlichen Erwerbsbiografie errechnet. Im Durchschnitt macht der Rentenbonus gut 75 Euro im Monat aus. Eine alleinstehende Floristin zum Beispiel hat in ihrem Beruf etwa 40 Prozent des Durchschnittslohns verdient. Sie kommt nach den Zahlen des Arbeitsministeriums heute auf eine Monatsrente von 547 Euro – mit der Grundrente erhält sie künftig 966 Euro, also den maximalen Aufschlag von knapp 420 Euro. Eine Verkäuferin mit ähnlichem Beschäftigungsverlauf und einer Rente von 1026 Euro im Monat erhält nach Auskunft der Rentenversicherung mit der Grundrente künftig 1078 Euro, also 52 Euro mehr. Ein Hilfsarbeiter, der während seines Erwerbslebens häufig arbeitslos war und deshalb nur eine Rente von 460 Euro hat, bekommt bald 509 Euro im Monat.

Bis zu welchem Einkommen gibt es die Grundrente?

Vor der Bewilligung steht eine automatische Einkommensprüfung. Die volle Grundrente gibt es bis zu einem Einkommen von 1250 Euro (Alleinstehende) oder 1950 Euro (Paare). Wer mit seinem Einkommen über diesen Werten liegt, erhält einen entsprechend gekürzten Zuschlag. Ab einem Einkommen von 1600 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 2300 Euro (Paare) wird der über dem Grenzwert liegende Betrag voll auf die Grundrente angerechnet. Mit Wohngeld und Grundsicherung im Alter wird der Bonus nur teilweise verrechnet.

Welches Einkommen wird auf die Grundrente mit angerechnet?

Bei der Berechnung werden die eigene Nettorente, die Witwen- oder Witwerrente und weiteres zu versteuerndes Einkommen angesetzt. Das Finanzamt teilt dies der Rentenversicherung automatisch mit. Kapitalerträge oberhalb des Sparerfreibetrages werden ebenfalls auf die Grundrente angerechnet. Steuerfreie Einnahmen wie die aus einer ehrenamtlichen Tätigkeit oder aus einem pauschal besteuerten Minijob schmälern die Grundrente nicht.

Werden auch Beitragszeiten aus der Kinderbetreuung anerkannt?

Ja. Zu den Pflichtbeitragszeiten gehören die Versicherungsjahre aus Beschäftigung, aus Kindererziehung und Pflegetätigkeit, aber auch Zeiten der Krankheit, der Reha, des Wehr- und Ersatzdienstes und der Pflichtversicherung von Selbstständigen. Zusammen müssen sie mindestens 33 Jahre ergeben, ab dann wird die Grundrente mit kleinen Abschlägen ausbezahlt. Die volle Grundrente gibt es erst ab einer Versicherungszeit von 35 Jahren. Nicht angerechnet werden Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld, die Schulausbildung, freiwillige Beiträge an die Rentenversicherung und die sogenannte Zurechnungszeit bei der Erwerbsminderungsrente.

Muss ich die Grundrente eigens beantragen?

Nein. Die Rentenversicherung prüft automatisch, ob ein Versicherter einen Anspruch auf Grundrente hat, und schlägt den entsprechenden Betrag dann auf die Rente auf. Allerdings wird das Geld nicht gleich im Januar fließen, wenn das Gesetz in Kraft tritt. Hintergrund: Die Berechnung und Bearbeitung der Grundrente sind kompliziert und die EDV-Programme noch nicht auf dem neuesten Stand. Die ersten Bescheide will die Rentenversicherung im Juli verschicken - und zwar die für die Neurentner. Alle, die schon Rente beziehen, müssen sich im ungünstigsten Fall noch bis Ende 2022 gedulden. Die bis dahin aufgelaufenen Beträge werden nachgezahlt.

Was kostet die Grundrente?

Im ersten Jahr kalkuliert Arbeitsminister Hubertus Heil mit rund 1,4 Milliarden Euro, die aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert werden sollen. Tendenz: steigend. Gelder aus der Rentenkasse sollen zur Finanzierung der Grundrente nicht herangezogen werden.

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