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Drogenpolitik: Keine Lockerung der Strafverfolgung von Cannabis-Delikten in dieser Legislaturperiode

Drogenpolitik

Keine Lockerung der Strafverfolgung von Cannabis-Delikten in dieser Legislaturperiode

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    Cannabis-Konsum wird auch in den nächsten Monaten nicht liberalisiert.
    Cannabis-Konsum wird auch in den nächsten Monaten nicht liberalisiert. Foto: Alexander Kaya (Symbol)

    Die Große Koalition wird bis zum Ende der Legislaturperiode die Strafverfolgung bei Cannabis nicht mehr liberalisieren. Das erklärte die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Daniela Ludwig, im Interview mit unserer Redaktion. „Die Koalition wird das sicher nicht machen, weil wir uns im Koalitionsvertrag nicht darauf verständigt haben“,  sagte Ludwig.  „Das wird in dieser Legislaturperiode nichts mehr.“

    Die CSU-Politikerin hält es persönlich für sinnvoll, wenn gegen die Besitzer von kleinen Mengen Haschisch nicht mehr mit Strafrecht vorgegangen wird. Wird jemand das erste Mal mit einer kleinen Menge der Droge erwischt, soll das nach den Vorstellungen Ludwigs als Ordnungswidrigkeit gewertet und mit einem Bußgeld geahndet werden. Bei Besuch einer Suchtberatung, könne es entfallen, erklärte Ludwig. Mit ihrem Ansatz konnte sie sich in den Reihen der drei Regierungsparteien aber nicht durchsetzen.

    Drogenbeauftrage sieht großes Kokain-Problem in Deutschland

    Die Drogenbeauftragte will in den nächsten Monaten verstärkt gegen die Kokainwelle vorgehen, die nach Deutschland schwappt. Sie kündigte für das erste Quartal 2021 eine Studie darüber an, wer Kokain nehme. Danach sollen konkrete Präventionsangebote entwickelt werden. Sie kritisierte, dass der Konsum von harten Drogen in Deutschland stark verharmlost werde.

    • Mehr dazu unter: Drogenbeauftrage Ludwig: „Harte Drogen werden verharmlost“

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