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Kinderschutz: Kinderrechte ins Grundgesetz: Entwurf soll noch dieses Jahr kommen

Kinderschutz

Kinderrechte ins Grundgesetz: Entwurf soll noch dieses Jahr kommen

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    Die Regierung möchte, dass Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden.
    Die Regierung möchte, dass Kinderrechte ins Grundgesetz aufgenommen werden. Foto: Axel Heimken, dpa

    „Übereinkommen über die Rechte des Kindes“ – so heißt die Kinderrechtskonvention, die vor 30 Jahren von den Vereinten Nationen verabschiedet wurde. Sie garantiert Kindern Dinge, die selbstverständlich sein sollten: das Recht auf Überleben, Entwicklung, Schutz und Beteiligung. Nach Einschätzung von Unicef, dem UN-Kinderhilfswerk, hat sich die Situation seit der Unterzeichnung am 20. November 1989 verbessert. Für die Organisation gibt es aber dennoch Gründe, Alarm zu schlagen.

    Man beobachte Anzeichen, „dass positive Entwicklungen stagnieren oder sich die Situation der Kinder weltweit wieder verschlechtert“, erklärte der Vorsitzende von Unicef-Deutschland, Georg Graf Waldersee. Die Kindersterblichkeit wurde Unicef zufolge zwar gesenkt, doch für die ärmsten Kinder ist das Risiko, vor dem Erreichen des fünften Lebensjahres zu sterben, doppelt so hoch wie das ihrer Altersgenossen aus wohlhabenden Familien, betonte Waldersee. Die größten Probleme seien das Klima und die fortschreitende Erderwärmung. Weil in Entwicklungsländern Wasser und Lebensmittel immer knappen würden, dürfte auch der Hunger zunehmen, warnte der Unicef-Vorsitzende.

    Justizministerin Lambrecht: "Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz verankern"

    Bundesjustizministerin Christine Lambrecht.
    Bundesjustizministerin Christine Lambrecht. Foto: Michael Kappeler, dpa

    Der Schutz von Kinderrechten ist kein Thema allein für arme Länder, es betrifft auch wohlhabende Industrienationen wie Deutschland. „Neben einem trügerischen Gefühl von Sicherheit führen schwache Gesundheitssysteme, Fehlinformationen und die Ablehnung von Impfungen dazu, dass sich die Masern weltweit wieder ausbreiten“, beklagt Unicef.

    In Deutschland wurde gerade eine Masern-Impfpflicht beschlossen. Die Regierung will die Rechte von Kindern aber auch darüber hinaus stärken. Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) sagte unserer Redaktion: „Ich werde noch vor Jahresende einen konkreten Gesetzentwurf vorlegen, um Kinderrechte ausdrücklich im Grundgesetz zu verankern.“ Doch noch sind sich vor allem Union und SPD nicht einig. Eine Bund-Länder-Kommission hat drei Formulierungsempfehlungen erarbeitet. In einer Variante soll das Kindeswohl „angemessen“ berücksichtigt werden, in einer zweiten „wesentlich“ und in der dritten „vorrangig“. Variante drei gilt in Regierungskreisen als Favorit. Lambrecht will bis Ende des Jahres einen Referentenentwurf vorlegen. Für eine Verfassungsänderung braucht sie eine Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat, sie ist unter anderem auf die Stimmen der Grünen angewiesen.

    Kinderrechte: Grüne fordern mehr als eine "Feigenblattformulierung"

    Die Oppositionspartei formuliert konkrete Ansprüche. Das Vorhaben werde „nur von Erfolg gekrönt sein, wenn sie auch eine starke Formulierung im Grundgesetz aufnimmt, die über einen Symbolcharakter hinaus die Stellung der Kinder tatsächlich stärkt“, sagte die Grünen-Bundestagsabgeordnete und Vizepräsidentin des Deutschen Kinderschutzbundes, Ekin Deligöz, unserer Redaktion. Wenn das der Fall sei, werde ihre Fraktion das Vorhaben unterstützen, sagte sie. Eine „Feigenblattformulierung“ sei jedoch inakzeptabel. Die Grünen schlagen den Begriff „maßgeblich“ vor.

    Dass es womöglich keines langen Referentenentwurfs, sondern nur ein paar knackiger Sätze bedarf, machte Negin Moghiseh deutlich. Für die 15-Jährige, die das Deutschland-Juniorteam Kaiserslautern von Unicef leitet, ist die Sache ziemlich einfach. „Man sollte uns mal fragen“, sagte sie und ergänzte mit Blick auf „Fridays for Future“, dass sich Kinder dann nicht mehr vor die Parlamente setzen und die Schule schwänzen müssten.

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