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Koalitionspläne
16.02.2021

Städtebund warnt vor falschen Versprechen bei Ganztagsbetreuung

Stühle stehen in einem Klassenzimmer einer ersten Klasse der Marienschule in Stuttgart auf Tischen.
Foto: Marijan Murat, dpa

Exklusiv Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in Grundschulen stelle Kommunen derzeit vor unlösbare Herausforderungen.

Es ist eines der letzten großen offenen Projekte der Großen Koalition: Entsprechend dem Koalitionsvertrag macht sich der Bund auf den Weg, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule noch vor der Wahl gesetzlich zu verankern. Doch die Kommunen fürchten, dass dies allein auf ihre Kosten geht: „Der Deutsche Städte- und Gemeindebund warnt davor, den Bürgerinnen und Bürgern Versprechungen zu machen, die aktuell nicht erfüllt werden können“, sagte Hauptgeschäftsführer Gerd Landsberg unserer Redaktion.

„Ein Rechtsanspruch nützt am Ende den Eltern nichts, wenn die tatsächliche Infrastruktur nicht zur Verfügung gestellt werden kann“, warnte Landsberg. „Sonst stehen am Ende nur Verdruss und Rechtsstreitigkeiten, aber keine bessere Kinderbetreuung in der Grundschule.“

Kommunen befürchten Milliardenkosten für Ganztagsbetreuung

Grundsätzlich stünden die Kommunen hinter dem Ziel, das die Bundesregierung laut Koalitionsvertrag noch in dieser Legislaturperiode als Gesetz auf den Weg bringen will. „Entscheidend ist aber die Frage, ab wann, wo und wie dieses tatsächlich umgesetzt werden kann“, sagte Landsberg.

Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB): Gerd Landsberg.
Foto: Britta Pedersen/dpa

„Notwendig sind enorme Investitionskosten, Schätzungen liegen bei rund 7,5 Milliarden Euro, aber auch die zusätzlichen Betriebskosten erfordern jährlich Milliardenbeträge“, sagte der Städtebund-Geschäftsführer. „Das darf man nicht einfach den Kommunen aufbürden“, warnte Landsberg vor einem Gesetz auf Kosten der Gemeinden. „Wir erwarten eine klare und belastbare Vereinbarung zwischen Bund und Ländern, dass sie die Investitions- und Betriebskosten übernehmen.“

Nur 32 Prozent der Kommunen bieten Ganztagsbetreuung in Bayern an

Neben dem Geld fehle es den Kommunen flächendeckend an geeignetem Personal, sagte Landsberg. Zudem sei die Situation bei der Ganztagsbetreuung von Bundesland zu Bundesland völlig unterschiedlich. Während sie in Hamburg schon bei 92 Prozent liege, hätten Bayern mit 39 Prozent Schleswig-Holstein mit 31 Prozent oder während Baden-Württemberg mit 22 Prozent eine viel ungünstigere Ausgangsposition

„Aus diesem Grund plädieren wir für eine Öffnungsklausel zugunsten der Länder“, forderte Landsberg. Selbst bei einem stufenweisen Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung, sollten die Länder berechtigt sein, aus finanziellen, organisatorischen oder personellen Gründen die verbindliche Garantie zeitlich zu verschieben oder zeitweise auszusetzen. Dabei müsse auch regionalen Besonderheiten müsste Rechnung getragen werden können.

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