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Deutsch-Südwestafrika: Namibia fordert hohe Wiedergutmachung für deutschen Völkermord

Deutsch-Südwestafrika

Namibia fordert hohe Wiedergutmachung für deutschen Völkermord

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    Vor dem Abmarsch in den Kampf gegen die aufständischen Hereros in Deutsch-Südwestafrika wird im Jahr 1904 die 2. Marine-Feldkompanie eingesegnet.
    Vor dem Abmarsch in den Kampf gegen die aufständischen Hereros in Deutsch-Südwestafrika wird im Jahr 1904 die 2. Marine-Feldkompanie eingesegnet. Foto: Friedrich Rohrmann, dpa (Archiv)

    Namibia fordert für den während der Kaiserzeit von Kolonialherren begangenen Völkermord nach deutschen Angaben eine überzogen hohe Summe als Wiedergutmachung. "Die namibischen Erwartungen sind deutlich höher, als das was Deutschland tun kann", sagte der deutsche Verhandlungsführer Ruprecht Polenz. Die Bundesregierung habe zusätzlich zur laufenden Entwicklungshilfe ein "sehr substanzielles materielles Engagement" angeboten, sagte Polenz derDeutschen Presse-Agentur. Um welche Summen es bei den Verhandlungen genau geht, hat bislang keine Seite preisgegeben.

    Die Diskussionen fänden in guter Atmosphäre statt, aber bei der Frage des "wie viel" gebe es weiter Gesprächsbedarf, sagte Polenz. Die Verhandlungen gehen inzwischen bereits ins dritte Jahr. "Das macht mir auch ein bisschen Sorge", sagte Polenz, der bis 2013 im Bundestag Vorsitzender des Auswärtigen Ausschusses war. Die Stimmung in Namibia werde gereizter, so Polenz. Die nächste Verhandlungsrunde werde voraussichtlich in den kommenden Wochen stattfinden. 

    Das deutsche Kaiserreicht tötete Zehntausende

    Das deutsche Kaiserreich ging im sogenannten Deutsch-Südwestafrika skrupellos vor, bis hin zum Völkermord an den Stämmen der Herero und Nama. Von 1904 bis 1908 wurden Zehntausende getötet. Historiker sehen darin den ersten Genozid des 20. Jahrhunderts. Inzwischen spricht auch die Bundesregierung von einem "Völkermord". Nachfahren der Opfer haben 2017 in New York eine Schadensersatzklage gegen Deutschland angestrengt. Ob es zu einem Prozess kommen wird, ist noch unklar. Die Bundesregierung hält die Klage für unzulässig. 

    Für Deutschland sei eine Einigung mit Namibia eine moralische Verpflichtung, um "Wunden zu heilen", sagte Polenz. Eine rechtliche Verpflichtung sieht die Bundesregierung indes nicht. Deswegen lehnt sie für die möglichen bevorstehenden Zahlungen auch die juristisch verbindlicheren Begriffe "Wiedergutmachung" und "Reparationen" ab. 

    Eine Einigung sein eine moralische Verpflichtung

    Namibia will, dass die Zahlungen dem ganzen Land gleichermaßen zu Gute kommen. Deutschland hingegen hofft, vor allem Programme für die Volksgruppen der Herero und Nama zu finanzieren. Darunter sollen Projekte der beruflichen Bildung, der Schaffung von günstigem Wohnraum und Unterstützung für die laufende Landreform sein. Zudem soll es Mittel für eine gemeinsame Erinnerungskultur, Forschung und Austauschprogramme für Jugendliche geben.   

    Eine wichtige Rolle spielt bei den Verhandlungen auch die Frage, wie Deutschland für das Geschehene um Entschuldigung bitten soll - etwa durch eine Parlamentsresolution oder zusätzlich eine Erklärung der Kanzlerin. Wenn die Verhandlungen Erfolg hätten, sei es für beide Seiten ein Gewinn, sagte Polenz. "Deutschland hat dann kein gutes Gewissen, aber die Erleichterung, die mit einer angenommenen Bitte um Entschuldigung einhergeht". Namibia wisse dann, dass "die Schuld akzeptiert ist" und das Land "moralisch Recht bekommen hat." (dpa)

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