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  3. Pflegekinder: Wenn Pflegekinder zum großen Glück werden: Paare erzählen

Pflegekinder
21.12.2018

Wenn Pflegekinder zum großen Glück werden: Paare erzählen

Seit Jahren wird diskutiert, ob der Staat die Rechte von Pflegeeltern, leiblichen Eltern oder die des Kindes stärken sollte. Ein heikles Thema.
Foto: Boris Roessler, dpa (Symbolbild)

Immer weniger Menschen sind bereit, ein Pflegekind aufzunehmen – ein Problem für die Jugendämter. Woran das liegt und warum es manche trotzdem wagen.

Ist der kleine Mann schon wach? Carina öffnet die Türe des Kinderzimmers und lugt um die Ecke. Dorthin, wo das kleine Bett mit Holzgitter steht. Timo steht auf der Matratze, die Hände am Gitter, die Augen müde, aber rund wie zwei kleine Knöpfe. Die dunkelblonden Haare zerzaust vom Schlafen. Als er Carina sieht, grinst er, dass sich kleine Grübchen bilden, und hält den Schnuller fest zwischen den Zähnen. Noch kurz wickeln, dann kommt Carinas Mann Markus und geht mit Timo Zähne putzen. Vater, Mutter, Kind. Es könnte so schön sein. Ist es auch. Meistens.

Carina und Markus Meier, die ihre richtigen Namen nicht in der Zeitung lesen wollen, sind Timos Eltern. Genetisch sind es andere. Die Meiers sind Pflegeeltern und ihre Geschichte eine voller Leid, Hoffnung, Freude und viel Liebe. Aber auch eine Geschichte, wie es sie immer seltener gibt.

Denn während die Zahl der Kinder, für die Pflegeeltern gesucht werden, steigt, nehmen immer weniger Familien ein Pflegekind auf. Bundesweit ist die Zahl der Kinder, die kurz- oder langfristig einen Platz brauchen, um fast zehn Prozent gestiegen. Die Stadt Augsburg bringt laut Margit Schiefelbein, Leiterin des Fachbereichs Pflegekinder im Jugendamt Augsburg, die Hälfte der Kinder in anliegenden Landkreisen und im weiteren Umkreis wie Starnberg oder Günzburg unter, da es nicht genug Pflegefamilien vor Ort gibt. Schuld seien die Gesetzeslage und die gesellschaftliche Entwicklung. Damit sehen sich auch die Meiers konfrontiert. Sie leben mit der Angst, Timo eines Tages wieder zurückgeben zu müssen.

"Timo ist unser großes Glück"

Anfang 2017 kam er im Alter von dreieinhalb Monaten zu dem Ehepaar, das in einem Haus mit Garten in Augsburg wohnt. Beide sind Anfang vierzig. Sieben Jahre lang hatte Carina versucht, schwanger zu werden, hat Fehlgeburten und viel Leid erlebt. Seit Timo da sei, tangiere sie der Kinderwunsch nicht mehr, sagt sie. „Er ist unser großes Glück.“

Das Jugendamt hatte Timo seiner leiblichen Mutter nach der Geburt genommen. Sie war der Behörde selbst von klein auf bekannt und hatte bereits ein traumatisiertes Kind. „Für Timo ist das eine Chance, den Kreislauf zu durchbrechen“, sagt Carina.

Kinder werden aus ihren Familien herausgenommen, wenn Eltern für eine bestimmte Zeit um Hilfe bitten oder als erziehungsunfähig gelten. Wenn sie psychisch oder körperlich erkranken, alkoholabhängig oder gewalttätig werden. Jugendämter und Richter entscheiden, ob das Kind zurückkehren kann oder nicht. So ergibt sich oft ein Spannungsfeld zwischen Herkunftseltern, Pflegeeltern und Pflegekind.

Und was macht die leibliche Mutter?

Seine leibliche Mutter trifft Timo alle drei bis vier Wochen. Das war für Carina anfangs nicht einfach: „Ich kannte diese Frau ja nicht wirklich.“ Eine belastende Situation. Sie spürte, dass sie verdrängen muss, um sich auf das Kind einzulassen. Verdrängen, dass es noch eine leibliche Mutter gibt, die, auch wenn sie momentan mit der Situation einverstanden ist, Timo vielleicht irgendwann zurückwill.

Dazu müsste sie zwar etliche Auflagen erfüllen, doch die Rechte der leiblichen Eltern werden gesetzlich außerordentlich stark geschützt. „Eltern können immer wieder einen Antrag auf Rückführung stellen“, sagt Sozialpädagogin Margit Schiefelbein. Deutschland sei aufgrund der Geschichte besonders sensibilisiert dafür, dass in Persönlichkeitsrechte nicht stark eingegriffen werde, zum Beispiel wegen der Zwangsadoptionen in der DDR. Nach Auskunft des Landesjugendamtes können die leiblichen Eltern immer wieder vor Gericht ziehen, egal wie lange oder wie oft.

Welch absurde Züge das annehmen kann, zeigt das Beispiel einer anderen Pflegefamilie in Schwaben, an dieser Stelle Berger genannt.

2001, als ihre eigenen drei Kinder sieben, zehn und 13 Jahre alt sind, beschließen Luise und Anton Berger, ein Pflegekind aufzunehmen. „Bevor wir noch ein eigenes Kind bekommen, tun wir einem anderen was Gutes“, dachten sie damals – egal für wie lange. Dann kam Marco. Zuvor hatten sie seine leiblichen Eltern kennengelernt und zwei schlaflose Nächte: „Wenn der so wird wie sein Vater“, dachte Luise. Sie entschieden sich trotzdem für Marco. Er sei zugänglich gewesen, habe aber gelogen, provoziert, sei hamstern gegangen, sagt Anton. „Das hat’s bei unseren eigenen nicht gegeben.“

Noch mehr machten die leiblichen Eltern den Bergers zu schaffen: Dreimal im Jahr zogen sie vor Gericht, obwohl Marco viel weinte und nicht mehr heimwollte. Er entwickelte Ticks, fing zum Stottern an. Neun Jahre lang ging das so: Gerichtstermin auf Gerichtstermin, die Bergers wurden vorgeladen, das Kind angehört, die Mutter kam mit ihrem Anwalt, der Vater mit seinem. Dann endlich, hat ein Richter Gerichtspause verordnet. Marco stottert heute noch. Kontakt zu seinen Eltern möchte er kaum.

Pflegekinder: Das will die Politik

So, wie es leibliche Eltern gibt, die um ihre Kinder kämpfen, gibt es auch jene, die sich nicht für ihr Kind interessieren, weiß Heidrun Döbel vom Landesjugendamt. Oft klammerten aber auch die Pflegeeltern, beanspruchten das Kind für sich allein, sagt sie.

Soll der Gesetzgeber nun die Rechte der leiblichen Eltern, der Pflegefamilien oder die des Kindes stärken? Zuletzt gab es einen Vorstoß der SPD, die Situation früher zu klären. Man wollte Pflegeeltern die jahrelange Hängepartie ersparen, die entstehen kann, wenn die rechtlichen Eltern – oft trotz Erziehungsunfähigkeit – laufend Anspruch erheben auf ihr Kind. Der CDU ist der Gesetzesentwurf zu pauschal. Marcus Weinberg, familienpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, findet: Man sollte stets nach Einzelfall entscheiden. Das Kind sollte wieder nach Hause dürfen, außer die leiblichen Eltern könnten ihm schaden oder hätten kein Interesse. Das sei bereits Gesetz. Doch: „In der Praxis finden Rückführungen aus der Vollzeitpflege zu den Herkunftseltern nach einem Jahr nur in drei bis fünf Prozent der Fälle statt.“

Trotzdem wünscht sich Sozialpädagogin Margit Schiefelbein von der Politik eine zeitliche Begrenzung, „dass der Verbleib des Kindes nicht immer wieder infrage gestellt werden kann.“ Eine Perspektive, auch rechtlich. Kinder säßen sonst zwischen den Stühlen, lebten mit Angst und Unsicherheit.

Dass sich immer weniger Interessierte beim Jugendamt melden, liege aber vor allem am gesellschaftlichen Wandel. Familien lebten wieder eher in Innenstädten. Dort gebe es weniger Platz. Auch sei die Mutter früher mit den Kindern zu Hause geblieben und hätte noch ein Kind dazu genommen. „Heute wollen Frauen ihren beruflichen Weg gehen und nicht jahrelang als Hausfrau zu Hause bleiben.“ Ein fremdes Kind zu betreuen passe häufig nicht in die Familienplanung.

Pflegekinder sind auch eine Frage des Geldes

Bei den Bergers ging Luise als Lehrerin weiter arbeiten, Anton, gelernter Techniker, blieb daheim bei den Kindern. Carina Meier reduzierte ihre Stunden als Lehrerin, auch ihr Mann konnte seine Arbeitszeit als Angestellter verkürzen. Beide verzichten auf Lohn, statt Elterngeld haben sie Pflegegeld bekommen. „Das ist bei einem Haus mit Ratenzahlung nicht so einfach“, sagt Carina. „Aber das wäre bei einem eigenen Kind auch nicht anders.“

Margit Schiefelbein zufolge kommen heute noch die hohen Erwartungen an Familien hinzu. Eltern sollen Kinder intellektuell, sprachlich und musisch fördern, bei Freizeit und Sport unterstützen, sich in der Schule einbringen und gewisse materielle Standards bieten können. Ein enormer Druck.

Und: „Wer hat noch die Zeit und will das soziale Engagement auf sich nehmen?“ Aber ein Pflegekind könne auch eine Riesenbereicherung sein, sagt die Sozialpädagogin. In vielen Fällen gelinge es, Kinder in den Familien zu beheimaten. Davon profitierten Kinder und Pflegeeltern gleichermaßen: „Es ist eine ganz erfüllende Sache, einem Menschen einen Lebensweg mit Chancen zu eröffnen.“

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