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Corona-Regeln
21.11.2023

Darf man mit Corona in die Schule?

Gibt es in Schulen wie früher noch eine Testpflicht für die Schüler?
Foto: Julian Stratenschulte, dpa (Symbolbild)

Corona ist zwar nicht mehr so ein großes Thema wie früher, aber verschwunden ist die Krankheit auch nicht. Welche Regeln gelten noch? Darf man mit Corona in die Schule?

Corona scheint verschwunden zu sein. Seit einigen Wochen steigen die Infektionszahlen zwar und es geistern auch einige neue Varianten herum, die teilweise sehr unterschiedliche Symptome haben im Vergleich zu den früheren Varianten. Aber der Höhepunkt der Pandamie ist vorbei. Man sieht kaum noch Menschen mit Maske in den öffentlichen Verkehrsmitteln, niemand redet mehr von Corona-Tests und über Schulschließungen wird auch nicht mehr diskutiert.

Aber mit dem Winter kommen neben Corona auch andere Infektionen wie Grippe zurück. Was müssen Kinder und ihre Eltern beachten, wenn es um Corona und Schule geht? Welche Regeln gelten noch, was müssen Eltern tun, wenn ihre Kinder Symptome zeigen und dürfen sie dann noch in die Schule gehen? Alle Informationen im Überblick.

Corona im Winter 2023: Welche Regeln gibt es noch?

Nach jahrelangen Regelungen, Maßnahmen und Gesetzen, sind diese am 7. April 2023 alle ausgelaufen, wie die Bundesregierung auf ihrer Website erklärt. Schon in den Monaten zuvor waren die Maßnahmen sukzessive zurückgefahren worden. Durch den Sommer hindurch war das kein Problem, aber im Winter steigen die Zahlen wieder. Dennoch gelten seither keine neuen Maßnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus.

Video: dpa

Corona-Regeln: Was gilt für Schulen?

Das bedeutet, dass auch für Schulen keine Regelungen mehr gelten. Es herrscht keine Testpflicht mehr für Schüler, auch wenn sie Symptome aufzeigen, die Maskenpflicht ist aufgehoben und sogar ein positiver Schnelltest bedeutet nicht mehr, dass man unbedingt zu Hause bleiben muss. Ähnliche regeln gelten übrigens auch am Arbeitsplatz.

Das Kind hat Corona-Symptome: Was tun?

Das alles bedeutet allerdings nicht, dass es nicht sinnvoll ist, dennoch Vorsichtsmaßnahmen zu ergreifen, damit das eigene Kind und andere Kinder sich nicht mit dem Coronavirus infizieren. Laut der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA) sollte man bei Verdacht auf eine Corona-Infektion einen Arzt aufsuchen. Denn seit Ende der Maßnahmen gibt es auch kein Recht mehr auf einen PCR-Test, wenn man Corona-Symptome aufweist. Nur Ärzte können einen kostenlosen Test anfordern, um eine Erkrankung zu bestätigen bzw. auszuschließen.

Während man auf ein Testergebnis wartet, sollte die infizierte Person bzw. das Kind isoliert werden und möglichst wenig Kontakt zu anderen Menschen haben. Das gilt auch für Schulklassen. Hier ist nochmals zu erwähnen: Hierbei handelt es sich nicht um verpflichtende Regeln, sondern um von der BzgA empfohlene Maßnahmen.

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Wenn die Schule nicht verpasst werden kann, sollte das Kind wenigstens eine Maske im Klassenzimmer tragen, um andere Kinder nicht anzustecken. Gehört das eigene Kind zu einer Risikogruppe, könnte es außerdem sinnvoll sein, dass es immer eine Maske trägt, auch wenn es selbst nicht krank ist, um eine Ansteckung zu vermeiden.

Ansonsten gelten die üblichen, altbekannten Hygiene-Tipps: Viel Lüften, Händewaschen, unnötigen Kontakt zu anderen Menschen vermeiden und Ausruhen. Geimpfte sollten in der Regel keine Probleme haben, eine Covid-Erkrankung zu überstehen, aber es ist dennoch wichtig, die Entwicklung der Symptome zu beobachten und bei einer Verschlechterung des Zustands einen Arzt aufzusuchen, wie die BzgA empfiehlt.

Übrigens: Mit Corona darf man auch einkaufen gehen, allerdings wird empfohlen eine Maske zu tragen, um andere zu schützen.